Rechtsgebiete

Rechtsgebiete


In diesen Rechtsgebieten erhalten Sie von der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte Ewald . Scherer . Geyer-Stadie, München anwaltliche Beratung und Unterstützung, außergerichtlich wie gerichtlich:

Erbrecht und Pflichtteilsrecht


insbesondere

  • Erbrecht
  • Testament und Testamentsvollstreckung
  • Nachlass und Nachlaßverwaltung
  • Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Vermächtnis

Migrationsrecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung


insbesondere

Verkehrsrecht


und zwar als Zivilrecht und als Strafrecht, also insbesondere

  • Unfallabwicklung
  • Regulierung mit der gegnerischen Versicherung
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsstrafrecht
  • Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Ausweisung
  • Führerscheinangelegenheiten

Strafrecht


insbesondere

  • Verteidigung
  • Haftangelegenheiten
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen

Presserecht


Verwaltungsrecht


insbesondere

Veröffentlichungen / Entscheidungen / Gesetzesvorhaben


Hier werden wir in loser Folge Informationen und Rechtsprechung zu Themenbereichen veröffentlichen, die mit den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten in Zusammenhang stehen.

Aktuell finden Sie Informationen aus folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht 
Asylrecht 
Aufenthaltsrecht 
Immobilienrecht
Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung 
Strafrecht 
Wohnraummietrecht 
Zweckentfremdungsrecht
Wohnungseigentumsrecht

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die rechtlichen Informationen, die auf diesen Seiten abgerufen werden können, ohne Gewähr sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Wenn Sie konkrete Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Durch die Bereitstellung der Informationen auf dieser Homepage entsteht  kein Mandatsverhältnis zwischen E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte und dem Nutzer.

Wir übernehmen weiterhin keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.