Schuldnerberatung, Insolvenzrecht

Schuldnerberatung, Insolvenzrecht


Geld hat man zu haben!

Von diesem Grundsatz geht das Bürgerliche Gesetzbuch – und auch die Gesellschaft aus. Leider sieht die Realität anders aus und eine Vielzahl der Haushalte ist ver- oder bereits überschuldet. Gläubiger geraten oft selbst an ihre finanziellen Grenzen, wenn ein säumiger Schuldner nicht bezahlt und müssen den Weg der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung wählen.

Selten ist es die fehlende Zahlungswilligkeit des Schuldners, die zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führt, sondern die fehlende Zahlungsfähigkeit. Gerade Gehalts- und Lohnpfändungen oder die Kontopfändung können dauerhaft peinlich für den Schuldner sein und auch die Abgabe der Vermögensauskunft ist unangenehm.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die klassische Schuldnerberatung wird von den Trägern sozialer Einrichtungen durchgeführt und ist in der Regel kostenfrei. Wegen der Kostenfreiheit sind diese Beratungen jedoch oft überlaufen, so dass Schuldner teilweise sehr lange auf ein Beratungsgespräch warten müssen.
Hier kann die Beauftragung eines Anwaltes einen zeitlichen Vorteil verschaffen, da wir als Dienstleister auch kurzfristige Beratungsgespräche anbieten.

Wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet, sehen sich Gläubiger vielen Fragen ausgesetzt. Wichtig ist bereits zu Beginn, wie und mit welchen Unterlagen man eine Forderung korrekt anmeldet und wann man eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmelden kann. Da Insolvenzverwalter das Recht haben, vom Schuldner geleistete Zahlungen gegenüber dem Gläubiger anzufechten, sieht sich auch ein Gläubiger einer möglicherweise hohen Rückforderung ausgesetzt.

Wenn Sie als Gläubiger zum Insolvenzverfahren eines Schuldners Fragen haben, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.