Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung


Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung beschäftigt Betroffene zumeist in zweierlei Hinsicht:

1) Unter welchen Voraussetzungen erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt und was bedeutet dies dann für das Aufenthaltsrecht ausländischer Eltern?

a) ius sanguinis-Prinzip – Abstammungsprinzip

Ein Kind, dessen Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit/Einbürgerung besitzt, erwirbt bei Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigekeit

b) ius soli- Prinzip – Geburtsortsprinzip

Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es

  • in Deutschland geboren ist und
  • ein Elternteil seit fünf Jahren ein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt

Ausländische Eltern, die die Sorge für ihr deutsches Kind ausüben, erhalten in aller Regel ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – soweit sie noch nicht im Besitz eines solchen sind.

2) Wann und unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Ausländer einbürgern lassen?

Der Entschluss für eine deutsche Staatsbürgerschaft und für das – manchmal mühevolle – Einbürgerungsverfahren ist für den Ausländer eine gewichtige, weit reichend Entscheidung und ein bedeutendes Ereignis. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft bzw. Mehrstaatigkeit generell erlaubt, sodass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht regelmäßig nicht mehr erfolgen muss.

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel im wesentlichen, wenn sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • nach 5jährigem, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Straffreiheit, außer Verurteilungen unterhalb der Bagatellgrenzen
  • Sprachkenntnisse, Sprachniveau B 1
  • Einbürgerungstest

Verfasser: Rechtsanwältin Emilia Laura Tudose

RAin Emilia Laura Tudose ist Partner der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte Peter Ewald – Ulrich Scherer – Emilia Laura Tudose, Maistr. 12, 80337 München