E2S2 Rechtsanwälte und Fachanwälte München Rechtsanwalt

Kontakt

Ulrich Scherer
Rechtsanwalt in der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte, München
Telefon 089.1894356-0 | Telefax 089.1894356-79
Email: scherer [at] E2S2 [dot] de
Maistraße 12 . D-80337 München

Lebenslauf RA Ulrich Scherer

  • Jahrgang 1957
  • 1978 Staatsexamen Diplom Verwaltungswirt FH, Kehl am Rhein
  • 1983 1. juristisches Staatsexamen, Freiburg i.Br.
  • 1985 – 1988 Referendarsausbildung in Eggenfelden, Landshut und München
  • 1988 2. juristisches Staatsexamen, München
  • 1988 Zulassung als Rechtsanwalt, München
  • 1990 – 2000 ehrenamtliche Mietrechtsberatung
  • 1995 Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
  • 2011 Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 2011 Gründungsmitglied der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte Ewald . Eidloth . Scherer . Stadie, München
  • 2014 Auszeichnung durch FOCUS als einer von Deutschlands Top-Privatanwälten im Bereich Miete und Eigentum
  • 2015 Auszeichnung durch FOCUS als einer von Deutschlands Top-Privatanwälten im Bereich Mietrecht
  • FOCUS Spezial (Sept. 2016) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miete & Eigentum zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

  • FOCUS Spezial (Sept. 2017) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

  • FOCUS Spezial (Sept. 2018) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miete & Eigentum zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

    FOCUS Spezial (Sept. 2019) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

    stern (Ausgabe 22/2020) verleiht der Kanzlei E2S2 Ewald Scherer Geyer-Stadie Böhm im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Privatmandanten die Auszeichnung in der Kategorie „Beste Anwaltskanzleien 2020“

    FOCUS Spezial (Heft 37/2020) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miete und Eigentum zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

  • Capital und Statista verleihen am 20.05.2021 die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2021“ an E2S2 Ewald Scherer Geyer-Stadie Böhm im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht 
  •  

    FOCUS Spezial „RECHT & RAT“ (September 2021) zählt Rechtsanwalt Ulrich Scherer im Bereich Miete und Eigentum zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

Tätigkeitsschwerpunkte

In der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte München Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Böhm ist Rechtsanwalt Scherer Sachbearbeiter für folgende Rechtsgebiete:

  • Immobilienrecht (als Fachanwalt)
  • Mietrecht und Pachtrecht (als Fachanwalt)
  • Wohnungseigentumsrecht (als Fachanwalt)
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht (als Fachanwalt)

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) seit 1988
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Münchner Anwaltsverein seit 1991
  • Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (Landesgruppe Bayern) seit 2015
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein seit 2018

Fremdsprachen

Englisch

Fortbildungen

2021

26. April 2021 – Münchner Anwaltverein e.V. und Landgericht München I

Thema: aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum WEG, Beschlussersetzungsklage nach neuem WEG-Recht, die Jahresrechnung der                       WEG und der Beschluss über die Abrechnungsergebnisse, Grenzen baulicher Veränderungen im neuen Wohnungseigentumsgesetzes

Referenten: Dr. Bettina Brückner, Richterin am Bundesgerichtshof; Rechtsanwalt Thomas Hannemann; Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen;                                        Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht Köln;

 

29.04.2021 – Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung

Thema: Das bayerische Abstandsflächenrecht nach der BayBO-Novelle

Referent: Stefan Kraus, leitender Ministerialrat, Leiter des Sachgebiets Bauordnungsrecht, bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und 

                   Verkehr

 

04.05.2021 – Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Bayern)

Thema: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozess in der Pandemie

Referenten: Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, Leiter der Taskforce Corona-Pandemie im Staatsministerium für Gesundheit

                        Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof a.D. Dr. Rainer Schenk                                  

 

5. Mai 2021 – ESV Akademie

Thema: aktuelle Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht (Mietvertrag, Schriftform, Miete, Betriebs-Nebenkosten, Gewährleistung,                                       Betriebspflichten und Konkurrenzschutz Beendigung und Abwicklung von gewerblichen Mietverhältnissen)

Referent: Dr. Rainer Burballa

 

10. 6. 2021 – Rechtsanwaltskammer München

Thema: Update einheimischen Modell

Referent: Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg

 

20. Juli 2021 – Rechtsanwaltskammer München

Thema: Die Grundbucheintragung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

Referent: Professor Wolfgang Schneider, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

 

13. Oktober 2021 – Schweitzer Fachinformationen – Schweitzer Sortiment

Thema: Reform des Wohnungseigentumsrechts

Referent: Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin

 

18. Oktober 2021 – ARBER SEMINARE

Thema: der Kündigungsprozess – insbesondere Eigenbedarfskündigungen (Zahlungsverzug, Eigenbedarf, vorgetäuschter Eigenbedarf,                                           Kündigungsverzicht)

Referent: Rechtsanwalt Mirco Bunzel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

18. Oktober 2021 – Rechtsanwaltskammer München

Thema: Aktuelles Maklerrecht 2021, Rechtsprechung und Entwicklungen

Referent: Dr. Detlev Fischer, Richter am Bundesgerichtshof a.D.

 

27. Oktober 2021 – Rechtsanwaltskammer München

Thema: Fehlerquellen und Taktik im Mietprozess

Referent: Dr. Günter Prechtel, Vorsitzender Richter am Landgericht München I

 

27.11.2021 – Deutsche Anwalt Akademie

Thema: Die Baugenehmigung – Expertenseminar

Referent: Dr. Claas Birkemeyer, LL.M. Univ. Passau, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau-und Architektenrecht

                  Lehrbeauftragter der Universität Bielefeld

 

2020

08.12.2020 – Rechtsanwaltskammer München

Thema: Mietkaution, Mietsicherheit, neue Rechtsprechung

Referent: RiAG Dr. Sven Caspers

 

24.11.2020 – BECK AKADEMIE SEMINARE

Themen:

Immobilienkaufvertrag, Reform des Wohnungseigentums-Rechts, neue WEG-Struktur, Willensbildung in der WEG, bauiche Maßnahmen in der WEG, Gründungsphase der WEG, Gemeinschaftsordnung und deren Gestaltung, Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters 

 

20.11.2020 – Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV

Thema: Brandschutz und Baurecht in Bayern, Bauen im Bestand u.a.

Referent: Prof. Dipl.Ing. Christian Schiebel, u.a. Leitender Baudirkektor 

 

14.09.2020 – Rechtsanwaltskammer München

Themen:

Öffentliches Recht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schnittstellen

Öffentlich-rechtliche Genehmingungen als Kündigungsvoraussetzung, Öffentlich rechtliche Verbotsgesetze, Behördliches Eingreifen als Mangel, Vertragsrisiko bei Vertragsschluss und bei Rechtsänderungen, Nutzungsänderungen und rechtliche Konsequenzen, Nachbarstreitigkeiten, Zweckentfremdung, Störerauswahl zwischen Vermieter und Mieter u.a. 

Referent: RA Ulrich Scherer, München

 

19.06.2020 – DeutschAnwaltAkademie

Themen:

Klimawandel (Mietrecht, WEG-Recht, Immobilienrecht) – Heizkostenverordnung, Klimaschutzgesetz, Gebäudeenergiegesetz

Wohnungspolitik, Eingriffe in das Recht der Miete und des Wohnungseigentums

Airbnb im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht

Referenten:

RAin Wiebke Först, Dr. Ing. Ingrid Vogler, RiBVerfG i.R. Dr. Reinhard Gaier, Lukas Siebenkotten (Präsident Deutscher Mieterbund), Dr. Kai H. Warnecke (Präsident von Haus + Grund Deutschland), Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Berlin, RA Michael Drasdo 

 

19.05.2020 – Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV

Thema: (Die neue) Bayerische Bauordnung

Referent: Leitender Ministerialrat Dr. Stefan Kraus

 

17.04.2020 – MAV – GmbH (Münchner Anwalts-Verein e.V.)

Thema: Mietrecht und Corona

Referent: Vors. RiLG am Landgericht München I Hubert Fleindl

 

05.02.2020 – Ludwig-Maximilians-Universität

Themen: Wohnungsnot, Instrumente und gemeindliche Wohnungspolitik zwischen Öffentlichem Recht, Privatrecht und Notariat

Referenten: Prof. Dr. Elisabeth Merk (Stadtbauräten München), Prof. Dr. Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München), Prof. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen

 

28.01.2020 – vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Thema: Denkmalrecht

Referenten: RA Fabian Gerstner, Landesanwalt Dr. Jörg Spennemann

 

21.01.2020 – vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Thema: Nachbarrecht in Bayern

Referent: RA Dr. jur. Ralf Heydrich

 

2019

02. Dezember 2019 – vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Thema: Vertiefung Abstandsflächenrecht, Bayerische Bauordnung

Referent: RiinVGH München Simone Widmann, Ministerialrat Stefan Kraus Leiter Sachgebiet Bauordnungsrecht

 

23. 09.2019 – MAV GmbH

Thema: Aktuelle Rechtsprechung im öffentlichen Baurecht

Referent: RA Dr. André Schneeweiß

 

19.09.2019 – Rechtsanwaltskammer München

Themen:

Räumungsvollstreckung bei Wohnraum und Gewerbe

Referenten: Vors. RiLG am Landgericht München I Hubert Fleindl und Rechtspflegedirektor Hubert Häring

 

13.09.2019 und 14.09.2019 – Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV 

Themen:

Mietpreisbremse, Schriftform-Rechtsprechung, Gewerbemietverträge / Mietermehrheiten, WEG-Beschlussanfechtungsklagen, bauliche Veränderungen in der WEG,  Untermietverhältnisse, Wohnraum-Mietverträge, WEG-Recht, Wiederaufbau WEG, WEG-Verwalterverträge, Umfeld-Mängel und Umwelt-Mängel im Mietrecht

Referenten:

Vors. RiLG am Landgericht München I Hubert Fleindl, Prof. Dr. Markus Pflügl, BGH-Richter Dr. Peter Günter,  RAin Alice burgmair, Ra Michael Drasdo, RiAG Alexandra Dietz, RAin Henrike Butenberg, RiOLG Jost Emmerich, BGH-Richterin Dr. Karin Milger, RA Burkhard Rüscher, BGH-Richterin Dr. Bettina Brückner, RA Lars Rampp, RiLG Berlin Michael Reinke

 

15. Juli 2019 – vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Themen: Baurechtlicher Bestandsschutz, Reichweite und Grenzen

Referent: RiBVerwG Dr. Andreas Decker

 

04. Juni 2019 – Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV

Thema: Europarecht und deutsches öffentliches Recht, Auswirkungen

Referent: Prof. Dr. jur. Rudolf Streinz

 

17.01.2019 – Rechtsanwaltskammer München

Themen:

  • Das MietAnpG in Kraft seit 01.01.2019; Mietpreisbremse verschärft, Auskunft, Vormiete; Modernisierungserhöhung, Vereinfachtes Verfahren; Zwischenvermietung durch die öffentliche Hand und durch Träger der Wohlfahrtspflege, u.a.
  • Fristlose Kündigung Mietverhältnis, Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, Zahlungsverzug, Zahlungsrückstand, unpünktliche Mietzahlungen, Abmahnung, Verschulden, Heilungszahlung, Schonfrist u.a.

Referent: Vors. RiLG am Landgericht München I Hubert Fleindl

 

2018

  • in Bearbeitung

 

2017

  • in Bearbeitung

 

2016

 

14.12.2016

Rechtsanwaltskammer München

Dr. Günter Prechtel, Vors. RiLG München I

Neueste Rechtsprechung der 31. Zivilkammer und mehr

(Informationsfreiheit, üblicher Mietgebrauch, Elektromobil-Station, Lärm, Baulärm, Schönheitsreparaturen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Befristung, Kündigungsverzicht)

 

30.11.2016

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

Stefan Kraus, Ministerialrat

Das bayerische Abstandsflächenrecht

(Abstandsflächen, Bauwich, Höhenberechnung, Nachbarrecht, Grenzgarage, Grenzgebäude, untergeordnete Vorbauten, Balkone, Erker, Dachneigung, Abstandsflächenübernahme, 16 Meter Privileg, Befreiung)

 

20.10.2016

Rechtsanwaltskammer München

Detlev Fischer, RiBGH a.D.

Aktuelles Maklerrecht

(Maklervertrag, Maklerexpose, Maklerprovision, Vermittlungsleistung, Nachweisleistung, Verwirkung, Interessenkollision, Doppeltätigkeit)

 

12.05.2016

Rechtsanwaltskammer München

Hubert Fleindl, Vors. RiLG München I

Die neueste Rechtsprechung der 14. Kammer beim LG München I

(Eigenbedarf, vorgetäuschter Eigenbedarf, Zahlungsverzug, Mietrückstände, Kündigung, fristlose Kündigung, Mieterhöhung, Mietspiegel München, Wohnfläche, Räumungsfrist)

 

 

22.04.2016

Deutsche Anwalt Akademie

Dr. Peter Itzel, VorsRiOLG Koblenz

Neue Entwicklungen im Amts- und Staatshaftungsrecht

(Amtspflichten, Amtspflichtverletzung, Schadensersatz, Regress, Beamter im haftungsrechtlichen Sinne, Haftung, Schutzzweck der Amtspflicht)

 

 

09.03.2016

Rechtsanwaltskammer München

Dr. Benjamin Schindler, RiLG München I

Modernisierung und Modernisierungsmieterhöhung

(Wohnwertverbesserung, energetische Sanierung, modernisierende Sanierung, Mieterhöhung, Sonderkündigungsrecht, Instandhaltung, Instandsetzung, Umlageschlüssel)

 

03.03.2016

Rechtsanwaltskammer München

Ulrich Numberger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Peter Gänslmayer, RiVGH München

Dipl.-Ing. Hunecke, Steger & Partner, Lärmschutzsachverständige

Aktuelle Probleme der Lärmkontingentierung in Bebauungsplänen

(Nachbarschutz, Lärm, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Lärmschutzfestsetzungen, Summenpegel, TA Lärm)

 

02.03.2016

Rechtsanwaltskammer München

Dr. Peter Beyerle, RiOLG München

Neue BGH-Rechtsprechung zum Mietrecht

(Mietvertragseintritt, Nachmieter, Schriftform, zulässiger Mietgebrauch, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmängel, Kaution, Schönheitsreparaturen, Kündigung, Sonderkündigungsrechte)

17.02.2016

Rechtsanwaltskammer München

Jost Emmerich, RiOLG München

Helmut Scholz, Dipl.Ing. (FH), München

Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnungen aus juristischer und sachverständiger Sicht

(Schimmel, Schimmelleitfaden Umweltbundesamt, Baufeuchte, Wohnfeuchte, Beweislast, richtiges Heizen, richtiges Lüften, angepasstes Lüften, Lüftungskonzept, EnEV, DIN-Normen)

 

15.02.2016

Rechtsanwaltskammer München

Claus Cramer, Oberverwaltungsrat

Dr. Andreas Stangl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht

Geschäftsraummiete, Vertragsgestaltung, ausgewählte Problemfelder 

(Schriftformerfordernis, Nutzungszweck, vertragsgemäße Nutzung, Betriebspflicht, Konzessionen, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, öffentlich-rechtlichen Nutzungshindernisse,  Mietminderung, Umbau, Nutzungsänderung, Untervermietung, Konkurrenzschutz, Garantiehaftung)

 

04.02.2016

Rechtsanwaltskammer München

Dr. Günter Prechtel, Vors. RiLG München I

Jahresrückblick Mietrechtsprechung 2015

(Renovierung, Schönheitsreparaturen, Wohnfläche, Mietrückstände, Kündigung, vorgetäuschter Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Räumungsvergleich, Widerruf)

 

2015

15.12.2015
Rechtsanwaltskammer München
Flüchtlingsrecht und Asylrecht; Europäisches und deutsches Asylsystem

30.11.2015
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
Zwangsweise Durchsetzung von Gewerbeuntersagung und Gewerbewiderruf

12.11.2015
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
Grundstück gegen Baurecht – Baulandentwicklung, Koppelungsverbot

12.11.2015
Rechtsanwaltskammer München
Vergleichstaktiken im Zivilprozess für Rechtsanwälte unter besonderer Berücksichtigung mietrechtlicher Schwerpunkte

10.11.2015
Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Verwaltungsrecht und Vergaberecht – effektiver Rechtsschutz und aktuelle Rechtsprechung

29.10.2015
Rechtsanwaltskammer München
Mietpreisbremse, Ermittlung der höchstzulässigen Miete mit und ohne Mietspiegel

24.09.2015
Rechtsanwaltskammer München
Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Die Kaution im Mietverhältnis)

29.04.2015
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
Feuchte, Schimmel, Dämmung, Dichtheit, Lüftung von Gebäuden: Dichten wir uns krank? Dämmen wir uns arm?

11.02.2015
Rechtsanwaltskammer München
Wohn- und Gewerberaummietrecht (Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Mietminderung)

29.01.2015
Rechtsanwaltskammer München (Rechtsfähigkeit der WEG, Rechte und Pflichten, Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis der Gemeinschaft, Abnahme, Verjährung von Mängelansprüchen)

 

2014

10.11.2014
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
Abfallrecht aktuell (KrWG, Anwendungsbereich, Abfallhierarchie, Haftung für Betreiber/Erzeuger/Besitzer, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, gewerbliche Sammlungen)

03.07.2014
Deloitte
Dezentrale Energieerzeugung und Contracing; Immobilienunternehmen als dezentrale Energielieferanten

05.06.2014
Rechtsanwaltskammer München
Richter OLG München Dr. Peter Beyerle: Betriebskostenrecht
(Betriebskostenverordnung, Verwaltungskosten, Wärmecontracting, Abrechnungseinheiten Abrechnungszeiträume, Abrechnungsfristen, Belegeinsicht, Vermieterwechsel,

05.06.2014
Rechtsanwaltskammer München
Richterin am BGH Dr. Rhona Fetzer: Mieterhöhung, Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen, Kündigungen, Kündigungsausschlüsse und Kündigungsbeschränkungen, Schönheitsreparaturen – Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln

04.06.2014
Rechtsanwaltskammer München
Richterin am BGH Dr. Rhona Fetzer: Aktuelle Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Fachanwatsrecht

03.06.2014
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Informationszugang und Akteneinsicht: Gesetzliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise für Behörden
(Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Umweltinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, VIG, Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Amtspflichtverletzungen, Schadensersatz)

03.04.2014
Rechtsanwaltskammer München
RiAG Dr. Susanne Heinrich: Mietminderung richtig geltend machen und abwehren
(Mietmangel, Mangelbegriff, Darlegungs- und Beweislast, Wohnflächenabweichung, Lärm, Schimmel)

27.03.2014
Rechtsanwaltskammer München
Aktuelle Rechtsprechung im Maklerrecht (Nachweismakler, Vermittlungsmakler, Vertrauensmakler, Doppelmakler, Zivilmakler, Handelsmakler, Alleinauftrag, Wohnungsvermittlungsgesetz, Verlangen der Maklerprovision, Suchauftrag, Provisionshöhe, Reservierungsgebühr, Vorkenntnis, Verwirkung der Maklerprovision, wirtschaftliche Verflechtung, Exposee, Wohnungsbesichtigung, Aufklärungspflicht, Beratungspflicht, Treuepflicht, Doppeltätigkeit, Rückforderung der Maklerprovision, Maklervertrag, Formerfordernisse u.a.)

19.03.2014
Rechtsanwaltskammer München
Aktuelle Rechtsprechung der 14. Zivilkammer des LG München I in Wohnraummietsachen (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung, Mietspiegel München, Mietspiegelkriterien, Schadensersatz, Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhung, Rechtsprechung in der Berufung)2013

25.11.2013
Rechtsanwaltskammer München
Straßenverkehrsrecht; verkehrsrechtliche Anordnungen (Rechtsschutz gegen vorhandene Verkehrszeichen, Anspruch auf Erlass von verkehrsrechtlichen Maßnahmen nach § 45 StVO), Ausweisung von Parklizenzgebieten (Rechtmäßigkeit, Vergabe von Lizenzen an Bewohner, Gewerbetreibende); Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO; Fahrtenbuchauflagen, Maßnahmen nach § 25 IV FZV

07.11.2013
Rechtsanwaltskammer München
Auswirkungen der Bauordnungsnovelle 2008 auf den öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz; Neuere Rechtsprechung im Nachbarrechtschutz, insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs; Nachbarrechtsschutz im Bauplanungsrecht, im Bauordnungsrecht und im Denkmalschutz-Recht

 

18.07.2013
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Behördliches Einschreiten gegen nachbarliche Beeinträchtigungen durch Immissionen

27.06.2013
Rechtsanwaltskammer München
Grundbuchrecht

26.06.2013
Rechtsanwaltskammer München
Gewerberaummiete – Vertragsgestaltung

13.06.2013
Rechtsanwaltskammer München
Wohnraummietrecht

15.05.2013
MAV & Schweitzer Seminare
WEG vor Gericht:
Beschlussfassung und Anfechtung / Sanierungsbeschlüsse / Jahresrechnung / Trittschall / Bauliche Änderungen

2012

14.12.2012
MAV & Schweitzer Seminare
Aktuelle Probleme aus der Rechtsprechung zum Mietrecht und Stand der Mietrechtsreform 2012

07.12.2012
MAV & Schweitzer Seminare
Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und prozessrechtliche Fragen im Überblick

15.11.2012
Rechtsanwaltskammer München
Rückbau von Gewerbeimmobilien

14.11.2012
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Aktuelles aus Gewerbe- und Gaststättenrecht in Bayern

12.10.2012
Eiden Juristische Seminare
Die aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungsmietrecht

29.09.2012
Republikanischer Anwältinen- und Anwälteverein e.V.
Polizei- und Versammlungsrecht

19.09.2012
Rechtsanwaltskammer München
Neueste Berufungsrechtsprechung des LG München I in Wohnraummietsachen

2011

06.12.2011
Rechtsanwaltskammer München
Neue Berufungsrechtsprechung der 14. Zivilkammer des LG München I
– Teil 2″

01.12.2011
Rechtsanwaltskammer München
Neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 21.11.2011
Rechtsanwaltskammer München
Neue Berufungsrechtsprechung der 14. Zivilkammer des LG München I
– Teil 1 17.11.2011
Rechtsanwaltskammer München
Spezielle Fragen bei der Bauleitplanung (informelle Planungen, Konzentrationsflächen, vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Planungsschadenrecht 05.07.2011
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zwischen Innen- und Außenbereich: Probleme der Zuordnung und der Abgrenzung nach §§ 34 und 35 BauGB 13.01.2011
Vortrag bei der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
zur aktuellen BGH-Rechtsprechung im Wohnungsmietrecht (Schwerpunkte: Kündigung und Kündigungsanforderungen, Schönheitsreparaturklauseln, Wohnflächenabweichung)2010 17. – 19.06.2010
ARBER-Verlag
Das Recht der Wohnraummietverhältnisse, Teil I 15. – 16.07.2010
ARBER-Verlag
Das Recht der Wohnraummietverhältnisse Teil II 29. – 31.07.2010
ARBER-Verlag
Das Wohnungseigentumsrecht 07. – 08.10.2010
ARBER-Verlag
Das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht 11.11.210
ARBER-Verlag
Das Maklerrecht 12.11.2010
ARBER Verlag
Miet- und WEG-Bezüge zum Steuer- und zum öffentlichen Recht 13.11.2010
ARBER Verlag
Das Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts 18.11.2010
RA-Kammer München
Die aktuelle Neuordnung im Wasserrecht 09.12.2010
ARBER-Verlag
Die Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts 10.12.2010
ARBER Verlag
Die Besonderheiten der Mietverhältnisse in der Zwangsverwaltung und in der Insolvenz

16.12.2010
RA-Kammer München
Neueste Rechtsprechung zum Wirtschaftsverwaltungsrecht


  • Immobilienrecht

    Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung haben, zur An- oder Vermietung, An- oder Verpachtung, zur Verwaltung einer WEG oder einer Eigentumswohnung, zu Mietrechtsfragen, zur Zweckentfremdung, zu Baurechtsfragen, zu Bauplanungen, Baugenehmigungen, zu Nachbarrechten, zur Erschließung, zu Maklerforderungen, Schadensersatzansprüchen, Kündigungen von Verträgen oder einfach eine Beratung zu bestehenden Verträgen benötigen – wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen fachkundig.
    Denn Immobilienangelegenheiten haben in der Regel erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher lohnt es sich, bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um etwaige Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Fehler oder Lücken in einem Vertrag zu vermeiden.

  • Mietrecht und Pachtrecht

    Mietminderung wegen Betriebsschließung oder Betriebseinschränkung durch sog. Corona-Anordnungen oder -Verordnungen?

    Die Rechtslage ist umstritten. Ob eine höchstrichterliche Klärung angesichts der Vielzahl von Sachverhaltskonstellationen erwartet werden kann, ist ebenfalls unklar.

    Exemplarisch für die unterschiedlichen Rechtsansichten stehen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 2. Oktober 2020 (Aktenzeichen 2-15 O 23/20) und die Entscheidung des Landgerichts München I vom 22. September 2020 (Aktenzeichen 3O4495/20).

    Während das Frankfurter Gericht davon ausgeht, dass eine staatliche Schließung oder Beschränkung von Verkaufsstädten wegen COVID-19 weder einen Mietmangel begründet, noch eine Teilunmöglichkeit und auch kein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt, bejaht das Landgericht München I das Vorliegen eines Mietmangels, der nicht in den Risikobereich des Mieters falle. Unabhängig davon läge auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Auf dieses Rechtsinstitut müsse allerdings nicht zurückgegriffen werden, da bereits das mietrechtliche Gewährleistungsszenario eine Kürzung der Miete erlaube. Nichts anderes würde sich aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben.

    Bei Heranziehung bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und, wie das Landgericht Frankfurt dies tut, Rechtsprechung des Reichsgerichts, dürfte die Tendenz dahin gehen, dass das Geschäftsrisiko, solange es nicht konkret mit der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts zu tun hat, den Mieter trifft. Denn die einschränkenden staatlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sind allgemeiner Natur und haben keinerlei Anknüpfungspunkte an die konkrete Beschaffenheit oder die konkrete Lage von vermieteten gewerblichen Räumen.

    Eine Lösung könnte sich eventuell doch über die Anwendung der Rechtsregelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben. Allerdings gibt es hier eine bereits ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die die Anwendung dieser Grundsätze als ausgeschlossen betrachtet, wenn die Lösung des Rechtsproblems bereits über die Risikoverteilung im Rahmen des sachlich eingreifenden Gewährleistungsrechts gefunden werden kann.

    Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshofs sich hier neu positioniert, zumal zwischenzeitlich die Regelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im BGB kodifiziert wurde.

     

    Wann ist anwaltlicher Rat lohnenswert?

    Ob Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen, anwaltlicher Rat vor jedem Schritt bewahrt vor Fehlern und kann viel Geld sparen. Auch bei schweren Vertragsverletzungen, Mietrückständen, Mietmängeln wie Schimmel oder Heizungsausfall hilft die juristische Erstberatung vor anfänglichen Fehlern, die sich rächen können. Die Anmietung und Vermietung von Wohnungen und gewerblich genutzten Räumen, ob Industrie, Gewerbe, Handwerk, Büro, Gastronomie oder Garage, sollte daher juristisch abgesichert sein.
    Selbst bei einvernehmlichen Regelungen wie dem Abschluss eines Mietvertrages selbst, der Vertragsverlängerung, der Optionsausübung, der Umsetzung indexierter Miete oder der Art der Mietsicherheit (Barkaution mit gesetzlicher Anlageverpflichtung, verpfändetem Sparbuch, Miet-Bürgschaft) erspart rechtzeitige kompetente Beratung viel Ärger und Kosten.
    Konfliktreich ist häufig die Beendigung des Mietverhältnisses, egal ob durch Kündigung oder Zeitablauf. Die Erstellung eines Übergabeprotokolls erleichtert die Beweisführung, bereitet die Abrechnung der Kaution vor und hilft, die Verjährung von Schadensersatz im Blick zu behalten. Allerdings kann ein solches Protokoll auch nachteilig sein, unwirksame Vertragsklauseln heilen oder neue Pflichten begründen oder Rechte ausschließen. Ohne anwaltliche Beratung sollte ein Übergabeprotokoll deshalb nicht unterzeichnet werden.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Die Eigentumswohnung ist für viele Menschen die Erfüllung vom Traum vom eigenen Heim, plus Altersvorsorge und Vermögenssicherung in einem. Die Verwaltung einer Eigentumswohnung ist allerdings für den Hausverwalter und die Sondereigentümer durch das WEG und die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung stark reglementiert.
    Egal ob Modernisierung, Reparatur oder Umbau, egal ob Tiefgarage, Balkon oder Sondernutzungsfläche, die Eigentümerversammlung hat das Sagen. Das gilt auch für das Hausgeld, die Sonderumlage, die Jahresabrechnung, die Entlastung des Verwalters und alle das Gemeinschaftseigentum betreffenden Angelegenheiten.
    Deshalb erfordert die Eigentümerversammlung, deren Vorbereitung durch Ladung und Tagesordnung, aber auch deren Kontrolle (ggf. durch gerichtliche Beschlussanfechtungsklage) besonderes Augenmerk. Hier sind oft kurze Fristen zu beachten. Früh eingeholter anwaltlicher Rat ist hier empfehlenswert.

  • Vertragsrecht

    „Pacta sunt servanda“ – auch für die Nicht-Lateiner ein juristischer Grundsatz, den man kennen und ernst nehmen sollte. Denn die Verträge, die man schließt, binden auch dann, wenn man die Folgen nicht überblickt hat. Die Folgen der so umrissenen Vertragstreue erkennt man oft erst lange nach einer Unterschrift. Anwaltliche Begleitung klärt von Anfang an auf und beugt Vertragsunklarheiten und Vertragsverletzungen vor. Professionelle Vertragsgestaltung kann und sollte verhindern, dass man mit falschen Erwartungen, fehlenden Sicherheiten oder überhöhten Risiken vertragliche Bindungen eingeht. Schadensersatz ist fast immer ein schlechtes Geschäft, denn es bedeutet, den Schaden erst erleiden und dem Ersatz mit hohem Aufwand jahrelang bei Gericht nachjagen.
    Jeder Vertrag mit überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Bedeutung sollte von einem Rechtsanwalt des Vertrauens vor Unterzeichnung der Endfassung geprüft sein. Wir beraten Sie in (fast) allen Bereichen (Arbeitsverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge usw.)

  • Erbrecht

    Das betrifft jeden! Ob Sie ein Testament brauchen, Auflagen oder Vermächtnisse machen wollen, selbst Erbe sind oder werden, den Pflichtteil begehren, wegen Überschuldung eine Erbschaft ausschlagen sollten, einen Erbvertrag anstreben, zu Lebzeiten verschenken wollen, an Enterbung denken, einen Testamentsvollstrecker bestimmen möchten – niemand ist vor dem Todesfall gefeit. Auch die Zeiten von vorheriger Betreuungsbedürftigkeit sollten bedacht und mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert werden.
    Wir begleiten Sie fachkundig und vorausschauend bei einem Thema, bei dem wir Ihnen Vorsorgeregelungen dringend nahe legen.

  • Presserecht

    Wenn Sie durch Äußerungen in der Öffentlichkeit geschädigt werden, steht Ihnen in Deutschland eine ganze Palette von Instrumenten zur Verfügung, um dem zu begegnen. Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Strafanzeige sind Maßnahmen, die gemäß den Besonderheiten und Fristanforderungen von Äußerungen zu behandeln sind, je nach dem wann, wo, wie und wie schwer sie erfolgten (Tages-Presse, andere Periodika, Literatur, Internet etc.). Wir beraten Sie über Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten und Ihre Erfolgsaussichten und helfen bei der juristischen Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Verwaltungsrecht

    Probleme im Umgang mit Behörden? Schwierigkeiten mit Ämtern? Ablehnung von Anträgen oder Verzögerung bei der Bearbeitung von laufenden Verfahren? Oft hilft schon die Beauftragung eines Anwalts, mit dem Recht zur Einsicht in die Behördenunterlagen, d.h. einem Akteneinsichtsantrag. Ob es allgemein um die Durchsetzung von Informationsrechten geht oder konkret um Bauvoranfragen, Bauanträge, Baugenehmigungen in der Nachbarschaft, Gewerbeuntersagung, Handwerksordnung, Zweckentfremdung von Wohnraum, Kommunalrecht, Kommunalwahlrecht, Schadensersatz als Staatshaftung oder Ähnlichem: Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Zweckentfremdungsrecht

    Stand: Januar 2021; Verfasser: Rechtsanwalt Ulrich Scherer

     

    Der Europäische Gerichtshof billigt die Zulässigkeit der Regulierung von regelmäßigen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen (und damit grundsätzlich Zweckentfremdungs-Regulierungen von Wohnraum) durch die einzelnen Mitgliedsstaaten bei Einhaltung rechtsstaatlicher transparenter Kriterien (EuGH, Urteil vom 22.09.2020, C-724/18 und C- 727/18).

     

    Zeitweise Untervermietung einer Zweitwohnung ist keine Zweckentfremdung:

    Das letztinstanzlich in Brandenburg zuständige OVG hat am 17.09.2020 entschieden, dass die Vermietung einer Zweitwohnung über Airbnb, in den Zeiten, in denen der Eigentümer oder Mieter diese nicht nutzt, keine Zweckentfremdung ist. Das Urteil (Aktenzeichen 5 N 36.17) ist rechtskräftig.

    Das zentrale Argument des Senats überzeugt: Als Zweitwohnung steht der Wohnraum dem Miet-Markt sowieso nicht zur Verfügung, unterfällt somit nicht dem Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts. Denn der Wohnraum ist ja  schon durch die (rechtlich zulässige) Zweitwohnungs-Widmung und -Nutzung dem allgemeinen Mietmarkt entzogen und nicht erst durch die zusätzliche Airbnb-Vermietung.

    Allderdings:

    Ob andere Oberverwaltungsgerichte, insbesondere der VGH München, das auch so sehen, ist ungewiss.

    Insbesondere dürfte in Bayern sehr genau geprüft werden (und Nachweise verlangt werden), dass die (eigene) Zweitwohnungsnutzung nicht vorgetäuscht ist. Das kann u.U. die Pflicht zu weit reichenden Offenlegungen privater Verhältnisse mit sich bringen.

     

    Stand: Januar 2019; Verfasser: Rechtsanwalt Ulrich Scherer

     

    Achtung Airbnb-Vermieter I: Die Kontrolle unversteuerter Einnahmen droht.

    Das Bundeszentralamt für Steuern hat die irische Finanzverwaltung am Sitz von Airbnb aufgefordert, die persönlichen Daten der über Airbnb in Deutschland tätigen Vermieter mitzuteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Daten voraussichtlich noch in 2018 erhalten und wird sie anschließend an die für die Vermieter zuständigen Finanzämter weiterleiten.

    Bei der Airbnb-Vermietung stellen sich Fragen der Einkommenssteuerpflicht und der Umsatzsteuerpflicht. Hierbei gibt es Untergrenzen. Für viele Vermieter, die bislang ihre entsprechenden Einnahmen nicht versteuert haben ist dringend steuerliche Beratung geboten, ggf. besteht Handlungsbedarf, z.B. in Form einer Selbstanzeige, die vorsorglich noch in 2018 vorgenommen werden sollte.

    Aus diesen Gründen empfehlen wir Airbnb-Vermietern dringend, sofort steuerlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerberater einzuholen.

    Stand: Dezember 2018; Verfasser: Rechtsanwalt Ulrich Scherer

    Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München verschärfen das Zweckentfremdungsrecht

    In Bayern ist am 01.07.2017 das verschärfte Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) in Kraft getreten. Die Landeshauptstadt München hat daraufhin auch Ihre Satzung  über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) mit Wirkung vom 15.12.2017 angepasst und verschärft.

    Kaum eine Kommune in Bayern, außer der Landeshauptstadt München, hat, soweit ersichtlich, von der Möglichkeit, eine Zweckentfremdungsatzung zu erlassen, Gebrauch gemacht.

    Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf somit in München, mit ganz wenigen Ausnahmen, nicht zu anderen Zwecken genutzt oder vermietet werden, als zu Wohnzwecken.

    Die Stadt München möchte damit verhindern, dass der ohnehin knappe Wohnraum in München zu mehr der weniger gewerblichen Zwecken genutzt und oder vermietet wird. Angesichts lukrativer Einnahmemöglichkeiten droht dies vor allem durch die nicht nur vorübergehende, sondern planmäßige, letztlich ganzjährige Überlassung von Privatwohnraum an Touristen, Medizintouristen, Oktoberfestbesucher, Fußballfans und sonstige Gäste in der Landeshauptstadt München.

    Aus diesem Grund hat die Stadt München auch ihr Personal aufgestockt und besondere Abteilungen gegründet. Die Internetportale werden mit Blick auf potentielle auf Zweckentfremdungsverstöße gecheckt und das Kontrollnetz wird verdichtet.

    Abschrecken soll u.a. auch die erhöhte Bußgeldandrohung. Seit Ende 2017 können pro Wohnung Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.00,– verhängt werden.

    Unter anderem setzt die Landeshauptstadt München auch auf die Mithilfe der Bevölkerung, die aufgerufen wurde, Zweckentfremdungsverstöße auch anonym bei der zuständigen Behörde melden zu können.

    Stand: September 2018; Verfasser: Rechtsanwalt Ulrich Scherer