E2S2 Rechtsanwälte und Fachanwälte München Rechtsanwalt Peter Ewald

Kontakt

Peter Ewald
Rechtsanwalt in der Kanzlei E2S2 Rechtsanwälte und Fachanwälte, München
Telefon 089.1894356-0 | Telefax 089.1894356-79
Email: ewald [at] E2S2 [dot] de
Maistraße 12 . D-80337 München

Lebenslauf RA Peter Ewald

  • geboren 1961, verheiratet, zwei Kinder
  • 1981 Abitur Rosenheim
  • 1988 1. juristisches Staatsexamen, München
  • 1990/91 Referendarsstation bei „Humphries Kirk“ Solicitors, Dorset, England
  • 1991 2. juristisches Staatsexamen, München
  • 1992 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1993 Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei in München, später „Rechtsanwälte Ewald & Eidloth“
  • 2001 Fachanwalt für Strafrecht
  • 2010 zertifizierter Nachlassmanager (GJI)
  • 2011 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • 2011 Gründungsmitglied der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte Ewald . Eidloth . Scherer . Stadie, München
  • FOCUS Spezial (Sept. 2017) zählt Rechtsanwalt Peter Ewald im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

Tätigkeitsschwerpunkte

In der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte München Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Böhm ist Rechtsanwalt Ewald Sachbearbeiter für folgende Rechtsgebiete:

  • Vertragsrecht
  • Mietrecht und Pachtrecht (als Fachanwalt)
  • Immobilienrecht (als Fachanwalt)
  • Wohnungseigentumsrecht (als Fachanwalt)
  • AGBs
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Darlehen
  • Strafrecht (als Fachanwalt)

Mitgliedschaften

  • 1992 – 2002 ehrenamtliche Mietrechtsberatung
  • seit 1995 Mitglied „Deutscher Anwaltsverein“
  • seit 1997 Mitglied „Initiative bayrischer Strafverteidiger“

Fremdsprachen

Englisch

Fortbildungen

2018

„Immobilarvollsreckung wegen wohnungseigentumsrechtlicher Hausgeldansprüche“
(Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Zwangsversteigerung)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
16.07.2018

 

„Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis“
(Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
18.06.2018

„Ausgewählte Schwerpunkte aktueller Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
14.05.2018

„Aktuelle Entwicklungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht“
(Strafrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
07.05.2018

 

„Mieterhöhung auf die orstübliche Vergleichsmiete“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
22.03.2018

 

„Das DNA-Gutachten“
(Strafrecht)
Initiative Bayerische Strafverteidigerinnen u. Strafverteidiger e.V.
08.02.2018

 

„Dauerbrenner Schönheitsreparaturen“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
16.01.2018

 

„Prozessuale Problemfelder und mögliche Fallstricke aus der Sicht des Mietrechtes und aktuelle Einzelprobleme aus der Mietrechtspraxis“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
15.01.2018

 

2017

„Strategien, Handlungskompetenz, Anträge zur Strafverteidigung mit neuester Rechtsprechung“
(Strafrecht)
Juristische Fachseminare
14.07.2017

„Befangenheitsantrag, Verteidigererklärung, Opening Statement“
(Strafrecht)
Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen u. Strafverteidiger e.V.
13.07.2017

 

Münchner Mietgerichtstag:
– „Die aktuelle Rechtprechung des BGH zum Gewerbemietrecht“
– „Klageanträge u. Vollstreckung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“
– „Die Immobilienpreisentwicklung in München und ihre Konsequenzen für den Mietmarkt“
– „Die Pünktlichkeit der Mietzahlung“
– „Verspätete Rückgabe, Nutzungsentschädigung und prozessuale Folgen
Münchner Anwaltsverein u. Amtsgericht München
(Mietrecht)
05.07.2017

 

„Aktuelle Rechtsprechugn der 14. Zivilkammer des LG München I“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
20.06.2017

 

„Prozessuale Problemfelder und mögliche Fallstricke aus der Sicht des Mietrechtes und aktuelle Einzelprobleme aus der Mietrechtspraxis“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
15.05.2017

„Risiken und Nebenwirkungen eines Steuerstrafverfahrens“
(Strafrecht / Medizinrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
24.04.2017

„Verteidigung gegen die Untersuchungshaft“
(Strafrecht)
Initiative Bayrischer Strafverteidiger und Stafverteidigerinnen
06.04.2017

„Wohungseigentumsrecht für Mietrechtler“
(Miet- und Wohnungseigentusmrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
09.03.2017

 

„Neue BGH-Rechtsprechung zum Mietrecht“
(Mietrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
08.03.2017

„Rechte und Pflichten des Verteidigers im Mandatsverhältnis“
(Strafrecht)
Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
16.02.2017

 

2016

„Der Täter-Opfer-Ausgleich“
(Strafrecht)
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
08.12.2016

„Ende der Verständigung im Strafprozeß ?“
(Strafrecht)
Münchner Juristische Gesellschaft e.V.
20.09.2016

„Die Verteidigung mit und gegen Sachverständige“
(Strafrecht)
Juristische Fachseminare
24.06.2016

„Interne Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft und der betroffenen Mitarbeiter “
(Strafrecht)
Münchner Juristische Gesellschaft e.V.
10.05.2016

„Darlehenswiderruf“
(Vertragsrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
15.03.2016

„Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechtes“
(Strafrecht)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie u. Menschenrechte e.V.
20.02.2016

 

2015

„Crash-Test / Hochgeschwindkeitscrashversuch“
(Strafrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
16.07.2015

„Scheinselbständigkeit und andere aktuelle Probleme im Sozialversicherungsrecht“
(Arbeitsrecht / Vertragsrecht)
Münchner Anwaltsverein & schweitzer.Seminare
10.06.2015

„Die neue Pflicht zur Belehrungsdokumentation“
(Strafrecht)
Initiative Bayerischer Stafverteidigerinnen u. Strafverteidiger
15.04.2015

„Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrcht“
(Strafrecht / Medizinrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OlG-Bezirk München
10.02.2017

„Sachverständige im Strafprozeß – Verlagerung richterlicher Veratwortung auf Private ?“
(Strafrecht)
Münchner Juristische Gesellschft e.V.
13.01.2015

2014

„Betriebliches Eingliederungsmanagement“
(Arbeitsrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
25.11.2014

„Vergleichen – aber richtig!
Vergleichstaktiken für Rechtsanwälte im Zivilprozess unter besonderer Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte“
(Erbrecht / Zivilprozessrecht)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
20.11.2014

„Neues zum Strafverfahrensrecht“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Strafrecht)
06.11.2014

„Die elektronische Fußfessel in der praktischen Anwendung“
Initiative Bayrische Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
17.02.2014

„Ärztliche Haftung in ausgewählten Gebieten“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Medizinrecht)
17.02.2014

„Ausuferung der Nebenklage – Opferinteressen versus Angeklagtenrechte und Prozessökonomie“
Institut für Anwaltsrcht an der LMU München
(Strafrecht)
21.01.2014

 

2013

„Geschäftsraummiete, Vertragsgestaltung“
Rechtsanwaltskammer
(Mietrecht)
16.12.2013

„Neue Rechtsprechung zum Wohnungseigentum (insbes. LG München I)
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Mietrecht)
27.11.2013

„Verteidigungsstrategie bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wie Telekommunkationsüberwachung; Observation und Einsatz nicht offen ermittelnder Personen/Polizeibeamten und aktuelle Rechtsprechung“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Strafrecht)
04.11.2013

„§ 613 a BGB: Neueste Rechtsprechung zum Betriebsübergang“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Arbeitsrecht)
18.10.20132

„Update: Die strafrechtliche Haftung des Arztes“
Deutsches Anwaltsinstitut
(Strafrecht)
14.06.2013

„Neue Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht des 8. BGH-Senats“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(Mietrecht)
13.06.2013

„Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“
Münchner Juristische Gesellschaft
(Stafrecht / Arbeitsrecht)
14.05.2013

„Trinkwasserverordnung aus sachverständiger und richterlicher Sicht“
Rechtsanwaltskammer München
(Immobilienrecht)
11.03.2013

„Die wesentlichen Änderungen durch die Mietrechtsreform“
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)
31.01.2013

„Wohnungseigentumsrecht: Jahresabrechnung und Sondernutzungsrechte“
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
(WEG-Recht)
21.01.2013

 

2012

„Aktuelle Probleme aus der Rechtsprechung zum Mietrecht und Stand der Mietrechtsreform 2012″
Münchner Anwaltsverein & schweitzer.Seminare
(Mietrecht)
14.12.2012

„Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und prozessuale Fragen des WEG-Rechts im Überblick“
Münchner Anwaltsverein und schweitzer.Seminare
(WEG-Recht)
10.12.2012

„Gewerbliches Mietrecht“
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)
15.10.2012

„Neue Rechtsprechung zum Wohnungseigentum
(insbes. Rechtsprechung des Landgericht München I)“
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)
02.10.2012

„Neueste Berufungsrechtsprechung des Landgericht München I in Wohnraummietsachen“
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)‘
19.09.2012

„Blätterst Du noch oder scrollst Du schon? – Arbeiten mit der E-Akte“
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
(Strafrecht)
03.07.2012

„Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen“
Deutsche AnwaltsAkademie
(Strafrecht)
12.05.2012

„Systematik der Strafzumessung“
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
10.04.2012

 

2011

„Neueste Berufungsrechtsprechung der 14. Zivilkammer des Landgericht München I
– Teil 2″
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)
06.12.2011

„Neueste Berufungsrechtsprechung der 14. Zivilkammer des LG München I
– Teil 1″
Rechtsanwaltskammer München
(Mietrecht)
21.11.2011

„Mietrecht im Wandel –
Das Mietrechtsänderungsgesetz und die Eckpfeiler der BGH-Rechtsprechung“
Seminar Zircel Hamann & Prenzler GbR
(Mietrecht)
12.11.2011

„Zur neuen BGH-Rechtsprechung in Strafsachen“
Rechtsanwaltskammer München
(Strafrecht)
21.10.2011

„Beschäftigtendatenschutz – Praktische Handhabung der neuesten Entwicklungen“
Münchner Anwaltsverein / Schweitzer Seminare
(Arbeitsrecht / Datenschutzrecht)
25.05.2011

„Münchner Mietspiegel – gerichtliches Sachverständigengutachten und Eigenbedarf
Münchner Anwaltsverein / Schweitzer Seminare
(Miet- und Immobilienrecht)
23.05.11

„Insolvenzstrafrecht, modern oder : Die Ausweitung der Kampfzone ?
Grundlagendarstellung im neuen Insolvenzstrafrecht, aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis“
Eiden Juristische Seminare
(Strafrecht)
04.03.11

„Telekommunikationsüberwachung, Datenverarbeitung und –verwertung“
Republikanischer Anwaltsverein
(Strafrecht)
22.01.2011

 

2010

„Besonderheiten der Mietverhältnisse in der Zwangsverwaltung und in der Insolvenz“
ARBER-Verlag
(Miet- und Immobilienrecht)
10.12.2010

Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts bei Wohnraum
ARBER-Verlag
(Miet- und Immobilienrecht)
09.12.2010

Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
01.12.2010

„Die biomechanische Begutachtung der fraglichen Unfallflucht aus der Sicht des forensischen Sachverständigen“
Rechtsanwaltskammer München
(Strafrecht / Verkehrsrecht)
18.11.10

„Nachbarrecht / Grundzüge des Immobilienrechts“
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
13.10.2010

„Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum Steuerrecht u. öffentl. Recht“
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
12.10.2010

Maklerrecht,
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
01.10.2010

Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
07./08.10.2010

Wohnungseigentumsrecht
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
29.07. – 31.07.2010

Recht der Wohnraummietverhältnisse II
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
15./16.07.2010

Recht der Wohnraummietverhältnisse I
ARBER-Verlag
(Miet und Immobilienrecht)
17.06. – 19.06.2010

Intensivlehrgang „Testamentsvollstreckung / Nachlassmanagement“
Gesellschaft für Juristen-Information mbH
(Erbrecht)
01.04. – 04.04.2010

„Die schriftliche Einlassung des Angeklagten und das sog. Opening Statement“
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
25.03.2010

„Erfolgreiche Abwehr von Arzthaftungsklagen“
DeutscheAnwaldsakamdemie
(Medizinrecht)
19.03.2010

„Glaubhaftigkeitsgutachten kontrovers“
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
11.03.2010

„Verteidigerfehler anhand eines Beispielfalles“
Initiative Bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
(Strafrecht)
25.01.2010

 

2009

„Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in Strafsachen“
Rechtsanwaltskammer München
(Strafrecht)
06.11.2009

„Polizeiliche Verkehrsmesstechnik, insbesondere auf aktuelle Probleme der Lasergeschwindigkeitsmessgeräte ‚PoliScanSpeed‘ und der Verkehrsüberwachung über Ampelanlagen
Rechtsanwaltskammer München
(Strafrecht / Verkehrsrecht)
04.11.2009

„Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafverfahrensrecht – eine kritische Betrachtung“
Rechtsanwaltskammer München
(Strafrecht)
02.11.2009

„Aktuelle Fragen der Verteidigung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren
ZORN Seminare
(Strafrecht / Verkehrsrecht)
24.06.2009

Eigene Vorträge

Peter Ewald

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, Zertifizierter Nachlassmanager (GJI), Fachanwalt Strafrecht

FOCUS Spezial (Sept. 2017) zählt Rechtsanwalt Peter Ewald im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu Deutschlands Top-Privatanwälten.

  • Vertragsrecht

    „Pacta sunt servanda“ – auch für die Nicht-Lateiner ein juristischer Grundsatz, den man kennen und ernst nehmen sollte. Denn die Verträge, die man schließt, binden auch dann, wenn man die Folgen nicht überblickt hat. Die Folgen der so umrissenen Vertragstreue erkennt man oft erst lange nach einer Unterschrift. Anwaltliche Begleitung klärt von Anfang an auf und beugt Vertragsunklarheiten und Vertragsverletzungen vor. Professionelle Vertragsgestaltung kann und sollte verhindern, dass man mit falschen Erwartungen, fehlenden Sicherheiten oder überhöhten Risiken vertragliche Bindungen eingeht. Schadensersatz ist fast immer ein schlechtes Geschäft, denn es bedeutet, den Schaden erst erleiden und dem Ersatz mit hohem Aufwand jahrelang bei Gericht nachjagen.
    Jeder Vertrag mit überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Bedeutung sollte von einem Rechtsanwalt des Vertrauens vor Unterzeichnung der Endfassung geprüft sein. Wir beraten Sie in (fast) allen Bereichen (Arbeitsverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge usw.)

  • Mietrecht und Pachtrecht

    Ob Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen, anwaltlicher Rat vor jedem Schritt bewahrt vor Fehlern und kann viel Geld sparen. Auch bei schweren Vertragsverletzungen, Mietrückständen, Mietmängeln wie Schimmel oder Heizungsausfall hilft die juristische Erstberatung vor anfänglichen Fehlern, die sich rächen können. Die Anmietung und Vermietung von Wohnungen und gewerblich genutzten Räumen, ob Industrie, Gewerbe, Handwerk, Büro, Gastronomie oder Garage, sollte daher juristisch abgesichert sein.
    Selbst bei einvernehmlichen Regelungen wie dem Abschluss eines Mietvertrages selbst, der Vertragsverlängerung, der Optionsausübung, der Umsetzung indexierter Miete oder der Art der Mietsicherheit (Barkaution mit gesetzlicher Anlageverpflichtung, verpfändetem Sparbuch, Miet-Bürgschaft) erspart rechtzeitige kompetente Beratung viel Ärger und Kosten.
    Konfliktreich ist häufig die Beendigung des Mietverhältnisses, egal ob durch Kündigung oder Zeitablauf. Die Erstellung eines Übergabeprotokolls erleichtert die Beweisführung, bereitet die Abrechnung der Kaution vor und hilft, die Verjährung von Schadensersatz im Blick zu behalten. Allerdings kann ein solches Protokoll auch nachteilig sein, unwirksame Vertragsklauseln heilen oder neue Pflichten begründen oder Rechte ausschließen. Ohne anwaltliche Beratung sollte ein Übergabeprotokoll deshalb nicht unterzeichnet werden.

  • Immobilienrecht

    Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung haben, zur An- oder Vermietung, An- oder Verpachtung, zur Verwaltung einer WEG oder einer Eigentumswohnung, zu Mietrechtsfragen, zur Zweckentfremdung, zu Baurechtsfragen, zu Bauplanungen, Baugenehmigungen, zu Nachbarrechten, zur Erschließung, zu Maklerforderungen, Schadensersatzansprüchen, Kündigungen von Verträgen oder einfach eine Beratung zu bestehenden Verträgen benötigen – wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen fachkundig.
    Denn Immobilienangelegenheiten haben in der Regel erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher lohnt es sich, bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um etwaige Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Fehler oder Lücken in einem Vertrag zu vermeiden.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Die Eigentumswohnung ist für viele Menschen die Erfüllung vom Traum vom eigenen Heim, plus Altersvorsorge und Vermögenssicherung in einem. Die Verwaltung einer Eigentumswohnung ist allerdings für den Hausverwalter und die Sondereigentümer durch das WEG und die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung stark reglementiert.
    Egal ob Modernisierung, Reparatur oder Umbau, egal ob Tiefgarage, Balkon oder Sondernutzungsfläche, die Eigentümerversammlung hat das Sagen. Das gilt auch für das Hausgeld, die Sonderumlage, die Jahresabrechnung, die Entlastung des Verwalters und alle das Gemeinschaftseigentum betreffenden Angelegenheiten.
    Deshalb erfordert die Eigentümerversammlung, deren Vorbereitung durch Ladung und Tagesordnung, aber auch deren Kontrolle (ggf. durch gerichtliche Beschlussanfechtungsklage) besonderes Augenmerk. Hier sind oft kurze Fristen zu beachten. Früh eingeholter anwaltlicher Rat ist hier empfehlenswert.

  • AGBs

    Vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) finden heute in nahezu allen Branchen Anwendung. Sie sind ein wichtiges Instrument, um die weiten gesetzlichen Regelungen den konkreten Erfordernissen des jeweiligen Vertragsverhältnis anzupassen. Doch Rechtsprechung und Gesetzgeber haben den Rahmen dessen, was in solchem „Kleingedruckten“ vereinbart werden kann, immer wieder begrenzt.
    Zudem spielen auch andere Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere bei Vertragsschlüssen im Wohn- oder Arbeitsbereich des Bürgers (früher: Haustürwiderrufsgesetz) oder unter Einsatz von Telefon und Internet (früher: Fernabsatzgesetz) in die Vertragsabschlüsse hinein.
    Ob die AGBs im Konfliktfall die juristische Prüfung bestehen, ist daher eine Frage, die immer wieder geprüft und nachgearbeitet werden muss.
    Erforderlich ist auch, dass die AGBs wirksam einbezogen werden, also dem jeweiligen Vertragspartner rechtzeitig (beweisbar !) vorgelegt werden. Hier ist bei Vertragsschluss Aufmerksamkeit und Einhaltung von Verwaltungsverfahren erforderlich, um die Einbeziehung der AGBs zu erreichen.
    Wir prüfen für Sie, ob die vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen o.ä. wirklich auf Ihren Fall angewendet werden können. Und wir schulen Sie darin, wie Sie Ihre AGBs wirksam in den abzuschließenden Vertrag mit einbeziehen.

  • Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht ist Rechtsgebiet, mit dem jeder, im Laufe seines Lebens meist mehrfach zu tun hat, sei es auf Arbeitgeberseite, sei es auf Arbeitnehmerseite,.
    Hierbei geht es regelmäßig – aber nicht nur – um Fragen der Kündigung, auf Arbeitgeberseite meistens um Fragen der Kündbarkeit, auf Arbeitnehmerseite um Fragen der Abwehr einer Kündigung.
    Über diese klassischen Konflikte hinaus durchzieht das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fragen, die nicht nur mit dem Arbeitsverhältnis selbst, sondern oft auch mit sozialen Regelungen zu tun haben.
    So tauchen regelmäßig Fragen der Ausgestaltung der Arbeitspflicht (Weisungsrecht, Änderungskündigung), der Fortführung der Arbeitspflicht (Urlaub, Kinderkrankengeld) auf, ebenso wie die Frage nach dem Umfang der Pflichten der Arbeitnehmer vor Vertragsschluß (z.B. zur Beantwortung von Fragen) und danach (z.B. zum Umfang des Weisungsrechtes und zu Schadensersatzansprüchen).
    Zudem gibt es eine Vielzahl von Einflüssen, die das konkrete Arbeitsverhältnis beeinflussen: nicht nur der Arbeitsvertrag selbst und die entsprechenden Gesetzes, sondern auch Tarifverträge und betriebliche Übungen können auf die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis einwirken.
    Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung und Beratung dazu, welche Rechte und Pflichten konkret im Arbeitsverhältnis gelten (oder z.B. im Rahmen des Vertragsschlusses ausgestaltet werden können), empfiehlt sich – nicht zuletzt deshalb, weil diese Verträge über einen langen Zeitraum laufen können.

  • Erbrecht

    Das betrifft jeden! Ob Sie ein Testament brauchen, Auflagen oder Vermächtnisse machen wollen, selbst Erbe sind oder werden, den Pflichtteil begehren, wegen Überschuldung eine Erbschaft ausschlagen sollten, einen Erbvertrag anstreben, zu Lebzeiten verschenken wollen, an Enterbung denken, einen Testamentsvollstrecker bestimmen möchten – niemand ist vor dem Todesfall gefeit. Auch die Zeiten von vorheriger Betreuungsbedürftigkeit sollten bedacht und mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert werden.
    Wir begleiten Sie fachkundig und vorausschauend bei einem Thema, bei dem wir Ihnen Vorsorgeregelungen dringend nahe legen.

  • Darlehen

    Ein Darlehen ist schnell hingegeben – und doch besteht die Gefahr, dass der Darlehensgeber dieses Geld nie wiedersieht. Banken und professionelle Anbieter, die um diese Risiken wissen, verlangen in mehrseitigen Verträgen oft umfassende Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden, Abtretungen). Wer bei Darlehenshingabe ein gewisses Maß an rechtlicher Beratung und Beharren auf Absicherung der Rückzahlungsforderung einhält, kann seine Erfolgsaussichten auf eine tatsächliche Rückzahlung später deutlich verbessern.
    Denn oft ist das Darlehen unter Privatleuten wie unter Geschäftspartnern lediglich ein Gefallen, ein „schnelles Aushelfen“. Mit der Folge, dass die zugrunde liegende Vereinbarung nur sehr knapp – wenn überhaupt – schriftlich fixiert wird. Und wenn dann das Geld vielleicht sogar noch ohne Quittung oder sonstigen Beleg hingegeben wurde, wird es mit der Rückforderung wirklich schwierig.
    Wir helfen Ihnen in diesen Fällen, dennoch Ihre Rückforderungsanspruche vom Gericht zugesprochen zu erhalten – inklusive Zinsen und Kosten.
    Und wenn der Schuldner trotz Verurteilung nicht bezahlt, werden wir mit unseren Kenntnissen der Zwangsvollstreckung alle geeigneten Maßnahme ergreifen, um das Geld doch noch zu realisieren.

  • Strafrecht

    Wenn die Ermittlungsbehörden im Strafrecht tätig sind, steht der einzelne Bürger den verfolgenden Behörden, meist Polizei und Staatsanwaltschaft, oft hilflos gegenüber. Er kann sich vor einschneidenden Maßnahmen nicht schützen, selbst wenn diese seine Grundrechte auf persönliche Freiheit verletzen (wie z.B. eine Festnahme mit oder ohne Haftbefehl) oder sein Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung (durch Wohnungsdurchsuchung) meist nicht wehren.
    Zudem verfügen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig über einen Informationsvorsprung, den sie gezielt ausspielen. Hier hilft dem Betroffenen meist nur sein Recht auf Schweigen in Anspruch zu nehmen.
    Wir informieren Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren, versuchen möglichst rasch Akteneinsicht zu nehmen, um Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte zu bekommen und bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen.
    Denn nur der Strafverteidiger ist der verlässliche Beistand des Beschuldigten im Rahmen des Strafverfahrens. Nur bei ihm können Sie sich darauf verlassen, dass er stets und ausschließlich ihre Interessen im Auge hat. Ihr Verteidiger ist ihr Beschützer, ihr Pfadfinder und ihre Bedienungsanleitung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.
    Alle diese Aufgaben erfüllen wir für unsere Mandanten, sei es in Bereichen des Allgemeinen Strafrechts, sei es in Bereichen von Spezialmaterien (z.B. Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Führerscheinangelegenheiten, Wirtschaftsstrafrecht) oder auch „nur“ in Bußgeldsachen.