Verkehrsrecht

Verkehrsrecht


Der Oberbegriff Verkehrsrecht fasst inhaltlich alle Themenbereiche zusammen, die rechtlich mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen.

Die Probleme beginnen beim Kauf eines Fahrzeuges, sei es als Neuwagen, sei es als Gebrauchtfahrzeug. Der „Klassiker“ ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Von Bedeutung ist aber auch die straf- und bußgeldrechtliche Seite und nicht zuletzt das Verwaltungsrecht – in Form der Führerscheinstelle oder des Verkehrszentralregisters.

a) Autokauf (Neuwagen oder gebrauchtes Auto)
Bereits der Erwerb eines Fahrzeuges kann den Käufer vor eine nervliche Zerreißprobe stellen. Der bestellte Wagen wird nicht oder zu spät geliefert oder Sie haben einen „Montagswagen“ erhalten, an dem eigentlich nichts funktioniert. Auch der Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer kann zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen führen, bei deren Lösung wir Sie kompetent unterstützen.

b) Unfallregulierung
Zivilrechtlich stehen die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Fokus.

Wir übernehmen für Sie das gesamte Schadensmanagement und die Kommunikation mit allen Beteiligten (siehe auch der Beitrag Schadensrecht). Oberstes Ziel ist dabei immer eine zügige, reibungslose und vor allem vollständige Schadenregulierung ohne Kürzungen durch die gegnerische Versicherung.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich im Falle eines Verkehrsunfalles übrigens immer gleich von Anfang an, auch wenn die gegnerische Versicherung sich nahezu sofort nach dem Unfall bei Ihnen meldet und anbietet, „sich um alles zu kümmern“. Die Gefahr, dass die Versicherung im eigenen Interesse einen zu geringen Betrag auszahlt ist einfach zu hoch.

Deshalb sollten Sie uns frühzeitig kontaktieren, denn wir, als Ihre Anwälte, wollen das optimale Ergebnis für Sie erzielen und können aktiv werden, wenn die Versicherer unzulässige Kürzungen vornehmen.

Übrigens: in der Regel muss die gegnerische Versicherung, wenn sie den Unfall reguliert, auch die Kosten Ihres Anwaltes übernehmen.

c) Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Beim Betrieb eines Fahrzeuges kann es zu einem Fahrfehler kommen, der von der Polizei nicht unentdeckt bleibt. In vielen Fällen wird dieser Fehler als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

In schwereren Fällen wird das Verhalten von den Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen, sondern als Straftat. Da die Folgen in beiden Fällen einschneidend sein können (Punkte in Flensburg, Geldbuße/ -strafe, Fahrverbot, Verlust der Fahrerlaubnis und des Führerscheins) empfiehlt es sich, gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtzeitig Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen, um Ihre Chancen ausloten zu können.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, sollten Sie sich zügig an uns wenden, da die Einspruchsfrist lediglich zwei Wochen beträgt.

d) Verwaltungsverfahren (Führerscheinstelle und MPU)
Auch wenn Sie ein Straf- oder Bußgeldverfahren erfolgreich überstanden haben, ist die Angelegenheit im Zweifel noch nicht überstanden. Insbesondere bei Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht das Risiko, dass die Führerscheinstelle eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnet oder die Wiedererteilung von einer MPU abhängig macht.

Haben Sie ein BtM-Verfahren hinter sich, ist mit der Anordnung einer MPU fast sicher zu rechnen.

In den letzten Jahren kommt es vermehrt aus anderen Anlässen zu MPU-Anordnungen, beispielsweise wegen behaupteter Aggressionstaten soll die Zuverlässigkeit von Fahrern mittlerweile ebenso überprüft werden, wie bei einer Häufung von grundsätzlich geringwertigen Verstößen in Bußgeldsachen.

In all diesen Fällen geht es darum, möglichst früh eine Strategie zu entwickeln, um entweder die Entziehung des Führerscheins zu vermeiden oder möglichst rasch die Wiedererteilung betreiben zu können.