Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung


Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung beschäftigt Betroffene zumeist in zweierlei Hinsicht:

1) Unter welchen Voraussetzungen erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt und was bedeutet dies dann für das Aufenthaltsrecht ausländischer Eltern?

a) ius sanguinis-Prinzip – Abstammungsprinzip

Ein Kind, dessen Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit/Einbürgerung besitzt, erwirbt bei Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigekeit

b) ius soli- Prinzip – Geburtsortsprinzip

Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es

  • in Deutschland geboren ist und
  • ein Elternteil seit acht Jahren ein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt

Ausländische Eltern, die die Sorge für ihr deutsches Kind ausüben, erhalten in aller Regel ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – soweit sie noch nicht im Besitz eines solchen sind.

2) Wann und unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Ausländer einbürgern lassen?

Der Entschluss für eine deutsche Staatsbürgerschaft und für das – manchmal mühevolle – Einbürgerungsverfahren ist für den Ausländer eine gewichtige, weit reichend Entscheidung und ein bedeutendes Ereignis, zumal dieser Schritt oft die gleichzeitige Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit bedeutet.

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel im wesentlichen, wenn sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • nach 8jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Straffreiheit, außer Verurteilungen unterhalb der Bagatellgrenzen
  • Sprachkenntnisse, Sprachniveau B 1
  • Einbürgerungstest

Verfasser: Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie

RAin Ingvild Geyer-Stadie ist Partner der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Kuhn, Maistr. 12, 80337 München