Strafbefehl

Strafbefehl


Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen, müssen Sie rasch handeln: Der Strafbefehl ist ein Vorschlag von Staatsanwaltschaft und Gericht, wie Sie in einem Strafverfahren zu verurteilen wären. Wenn Sie sich hierauf nicht rechtzeitig melden, wird dieser wirksam und entspricht einer Verurteilung.

Unangreifbar wird der Strafbefehl, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang Einspruch bei Gericht gegen den Strafbefehl einlegen.

Diese 2 Wochen beginnen nicht erst dann zu laufen, wenn Sie den Brief geöffnet haben und lesen, sondern schon dann, wenn der Postbote den Strafbefehl bei Ihnen im Briefkasten einwirft. Dies ist Folge der speziellen Zustellungsweise (Postzustellungsurkunde).
Das Datum, an dem der Postbote den Strafbefehl zugestellt hat, wird auf dem Briefumschlag vermerkt. Es ist daher wichtig, dass Sie sich auch den Briefumschlag aufheben.

Dann müssen Sie innerhalb von 2 Wochen entscheiden, ob Sie den Einspruch einlegen wollen oder nicht.

Inhaltlich wird das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls zustimmen, wenn die Staatsanwaltschaft das Gericht überzeugt, dass eine Verurteilung zu erwarten ist und wenn die Strafe lediglich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr umfasst. Zum Zeitpunkt dieser „Prüfung“ hat das Gericht eventuell Ihre Version der Dinge noch nicht gehört. Wenn Sie daher der Auffassung sind, dass der Vorwurf im Strafbefehl nicht stimmt, muss ein Einspruch erfolgen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, damit ein Strafverteidiger Sie vertritt. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil nur der Strafverteidiger Einsicht in die vollständige Akte der Staatsanwaltschaft erhält. Zum anderen geht auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Straftat begangen haben. Auch unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrensbenötigen Sie dann einen Fachmann, der Ihre Seite vertritt.

Wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Für diese gelten keine Sonderregelungen mehr gegenüber einer Hauptverhandlung:
Der Strafbefehl ersetzt die Anklageschrift und wird als Auftakt der mündlichen Verhandlung verlesen.

Im Anschluss hieran können Sie (müssen aber nicht) Ihre Version der Abläufe darlegen. Anschließend werden die Beweismittel vorgelegt und Zeugen vernommen.

Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird dieser rechtskräftig, das heißt nicht mehr angreifbar. Dies gilt auch für die verhängte Strafe.

Da im Strafbefehlsverfahren weit überwiegend lediglich Geldstrafen verhängt werden, müssen Sie diese bezahlen. In Bayern erhalten Sie einige Zeit nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Zahlungsaufforderung der Staatsanwaltschaft.

Wenn Sie erst jetzt beschließen, sich gegen den Strafbefehl zu wehren, ist es vermutlich zu spät. Denn wenn Sie den Strafbefehl zugestellt bekommen haben und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann die in dem Strafbefehl liegende Verurteilung nicht mehr korrigiert werden.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, lieber fristwahrend Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und einen Strafverteidiger zu kontaktieren, um den Verfahrensstand zu besprechen.

Verfasser: Rechtsanwalt Peter Ewald

RA Peter Ewald ist Partner der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Kuhn, Maistr. 12, 80337 München