Asylrecht

Asylrecht


Menschen, die aus Ihrem Heimatland geflohen sind, haben immer einen langen, schwierigen Fluchtweg hinter sich und oft extreme Erfahrungen machen müssen.

Umso wichtiger ist es, sich im Asylverfahren gut auszukennen und zu wissen worauf es ankommt.

Das deutsche Asylrecht beruht mittlerweile zu einem Großteil auf der Umsetzung und Anwendung europarechtlicher Regelungen.

Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in Europa in nur einem Land ein Asylverfahren betrieben werden kann. Zuständig für die Durchführung dieses Asylverfahrens ist neben einigen Sonderregelungen meistens das europäische Land, in dem der Flüchtling in Europa ankommt.

Flüchtlinge sollten sich nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden und dort einen Asylantrag stellen:

Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Das Bundesamt hat in jedem Bundesland mindestens eine Außenstelle, an der die Asylverfahren durchgeführt werden.

Die für sie nächstgelegene Außenstelle finden Sie in dieser Auflistung:

Nach der Asylantragstellung wird den Flüchtlingen eine Unterkunft zugewiesen. Die darauf folgende Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sogenannte „Interview“, ist der wichtigste Schritt in Richtung Asyl-/Flüchtlingsstatus oder humanitärer Aufenthalt. Bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für Ihre Anhörung. Dies beginnt bereits bei einer guten Vorbereitung. Gehen Sie Ihre Fluchtgeschichte nochmals mit allen Eckdaten durch, damit Sie nichts vergessen. Erzählen Sie insbesondere auch Details von schlimmen Erlebnissen, die Sie zur Flucht bewogen haben. Bitte weisen Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch auf Krankheiten hin, insbesondere auch auf psychische Probleme. Von der Anhörung erhalten Sie einige Zeit später ein schriftliches Protokoll.

Bitte gehen Sie dieses durch und weisen Sie das Bundesamt schriftlich und sofort darauf hin, wenn dieses Fehler enthält oder unvollständig ist. Bitte kontrollieren Sie nach Ihrer Asylanhörung regelmäßig Ihre Post. Für den Fall, dass Sie einen ablehnenden Asylbescheid erhalten, betragen die Klagefristen zu Gericht nur zwei, z. T. nur eine Woche. Wir empfehlen in der Regel einen Anwalt zu kontaktieren, wenn Sie bereits durch andere europäische Länder gereist sind, oder zur Klärung Ihrer Chancen in einem Gerichtsverfahren, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.

Für den Fall, dass Sie einen Flüchtlings- oder Asylstatus erhalten haben, beachten Sie bitte, dass in den ersten drei Monaten nach Anerkennung erleichterte Voraussetzungen für den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern gelten!

Verfasser: Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie

RAin Ingvild Geyer-Stadie ist Partner der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Kuhn, Maistr. 12, 80337 München