E2S2 Rechtsanwälte und Fachanwälte München Rechtsanwältin Kathrin Böhm

Kontakt

Kathrin Böhm
Rechtsanwältin in der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte, München
Telefon 089.1894356-0 | Telefax 089.1894356-79
Email: boehm [at] E2S2 [dot] de
Maistraße 12 . D-80337 München

Lebenslauf RAin Kathrin Böhm

  • 1981 in München geboren
  • 2001 Abitur in München
  • 2001 – 2005 Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München, 1. Juristisches Staatsexamen
  • 2006 – 2008 Referendariat in München
    2. Juristisches Staatsexamen
  • 2009 Zulassung als Rechtsanwältin und freiberufliche Tätigkeit als Anwältin
  • 2013 – 2016 Lehrbeauftragte für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule München, Fakultät für Betriebswirtschaft
  • 2009 – 2013 ehrenamtliche Mietrechtsberatung
  • 2015 Eintritt als selbständige Rechtsanwältin in die Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte, nunmehr: Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Böhm, München
  • seit 2015 ehrenamtliche Beratung bei Rechtshilfe für Ausländerinnen und Ausländer München e.V.
  • 2018 Fachanwältin für Migrationsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

In der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte München Ewald · Scherer · Geyer-Stadie · Böhm ist Rechtsanwältin Böhm Sachbearbeiter für folgende Rechtsgebiete:

  • Ausländer- und Asylrecht (Migrationsrecht)
  • Schadensrecht
  • Verkehrsrecht
  • Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung
  • Schuldnerberatung, Insolvenzrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied Münchner Anwaltverein
  • Mitglied Deutscher Anwaltverein
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Fremdsprachen

Englisch

Fortbildungen

2018

Der Wegeunfall (Um- und Abwege) und Regressverbot

Ansprüche der Reisenden im Luftverkehrsrecht

Abschiebungshaftrecht

2017

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

2016

Der Kinderunfall

Polizeiliche Verkehrsmesstechnik

Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Der strittige Sozialleistungsausschluss neuzugewanderter EU-Bürgerinnen, Bernd Eckhardt

2015

Neuere Entwicklungen des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts – Rechtsbeschwerde und Revision

Ungerechtfertigte Ansprüche (Versicherungsbetrug) bei Verkehrsunfällen aus technischer Sicht, insbesondere Beweislage

2014

Der Zeugenbeweis im Verkehrszivilrecht

Mietrecht in der Insolvenz

Insolvenzanfechtungsrecht 2014: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen insbesondere zur Vorsatzanfechtung

Forum Personenschaden

Aktuelles zur Personenschadenregulierung
Anwaltliche Strategien zum effektiven Umgang mit medizinischen Gutachten

Verkehrsanalyse – die technische Aufklärung eines Verkehrsunfalls

2013

Erfolgreich vor dem EGMR – Voraussetzungen und Chancen des Verfahrens
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.

Die Reform des Punktesystems

Wiedereingliederung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Grundlagen des Haushaltsführungsschadens

 

Eigene Vorträge

2018

Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik, Bayerisches Seminar für Politik e.V. – Rechtliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung zum Asylrecht

2017

Physische & psychische Gesundheit als Voraussetzung für gelungene Integration, Interkulturelle Brücken gUG in Kooperation mit KAB Bildungswerk München und Freising e.V. – Asyl, internationaler Schutz und Abschiebungsverbote – unterschiedliche Rechte und Pflichten

 

Kathrin Böhm

Rechtsanwältin

  • Schadensrecht

    Schadensersatzansprüche können jeden Tag entstehen.

    Oft ist es ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Auto beschädigt wurde und den wir gerne für Sie abwickeln. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem gegnerischen Versicherer, dem Unfallgegner, der Polizei, dem Sachverständigen und etwaigen weiteren Beteiligten. Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang ihre Ansprüche möglichst vollständig und schnell zu realisieren.

    Über die Spezialmaterie des Verkehrsrechts hinaus gibt es jedoch noch eine Vielzahl von anderen Konstellationen, in denen Schadensersatzansprüche entstehen können, die dann gegen den Schädiger oder seinen Versicherer durchgesetzt werden müssen.

    Ziel eines jeden zivilrechtlichen Schadensausgleiches ist es, Sie so zu stellen, wie Sie vor dem Vorfall standen, alle materiellen und immateriellen Schäden sollen ausgeglichen werden. Im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen wir, worin der Schaden besteht, ob er ersatzfähig ist, wie er ersetzt werden soll und gegenüber wem der Anspruch geltend gemacht werden muss.

    Gerne helfen wir Ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Sollten Sie sich einer unberechtigten Schadensersatzforderung ausgesetzt sehen, verteidigen wir Sie gegen solche Vorwürfe, sei es im Bereich des Strafrechts, sei es durch Abwehr von Zahlungsansprüchen (und Klagen) im Rahmen des Zivilrechts.

  • Verkehrsrecht

    Der Oberbegriff Verkehrsrecht fasst inhaltlich alle Themenbereiche zusammen, die rechtlich mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen.
    Die Probleme beginnen beim Kauf eines Fahrzeuges, sei es als Neuwagen, sei es als Gebrauchtfahrzeug. Der „Klassiker“ ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Von Bedeutung ist aber auch die straf- und bußgeldrechtliche Seite und nicht zuletzt das Verwaltungsrecht – in Form der Führerscheinstelle oder des Verkehrszentralregisters.

    a) Autokauf (Neuwagen oder gebrauchtes Auto)

    Bereits der Erwerb eines Fahrzeuges kann den Käufer vor eine nervliche Zerreißprobe stellen. Der bestellte Wagen wird nicht oder zu spät geliefert oder Sie haben einen „Montagswagen“ erhalten, an dem eigentlich nichts funktioniert. Auch der Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer kann zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen führen, bei deren Lösung wir Sie kompetent unterstützen.

    b) Unfallregulierung

    Zivilrechtlich stehen die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Fokus.
    Wir übernehmen für Sie das gesamte Schadensmanagement und die Kommunikation mit allen Beteiligten (siehe auch der Beitrag Schadensrecht). Oberstes Ziel ist dabei immer eine zügige, reibungslose und vor allem vollständige Schadenregulierung ohne Kürzungen durch die gegnerische Versicherung.

    Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich im Falle eines Verkehrsunfalles übrigens immer gleich von Anfang an, auch wenn die gegnerische Versicherung sich nahezu sofort nach dem Unfall bei Ihnen meldet und anbietet, „sich um alles zu kümmern“. Die Gefahr, dass die Versicherung im eigenen Interesse einen zu geringen Betrag auszahlt ist einfach zu hoch.

    Deshalb sollten Sie uns frühzeitig kontaktieren, denn wir, als Ihre Anwälte, wollen das optimale Ergebnis für Sie erzielen und können aktiv werden, wenn die Versicherer unzulässige Kürzungen vornehmen.

    Übrigens: in der Regel muss die gegnerische Versicherung, wenn sie den Unfall reguliert, auch die Kosten Ihres Anwaltes übernehmen.

    c) Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

    Beim Betrieb eines Fahrzeuges kann es zu einem Fahrfehler kommen, der von der Polizei nicht unentdeckt bleibt. In vielen Fällen wird dieser Fehler als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

    In schwereren Fällen wird das Verhalten von den Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen, sondern als Straftat. Da die Folgen in beiden Fällen einschneidend sein können (Punkte in Flensburg, Geldbuße/ -strafe, Fahrverbot, Verlust der Fahrerlaubnis und des Führerscheins) empfiehlt es sich, gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtzeitig Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen, um Ihre Chancen ausloten zu können.
    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, sollten Sie sich zügig an uns wenden, da die Einspruchsfrist lediglich zwei Wochen beträgt.

    d) Verwaltungsverfahren (Führerscheinstelle und MPU)

    Auch wenn Sie ein Straf- oder Bußgeldverfahren erfolgreich überstanden haben, ist die Angelegenheit im Zweifel noch nicht überstanden. Insbesondere bei Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht das Risiko, dass die Führerscheinstelle eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnet oder die Wiedererteilung von einer MPU abhängig macht.
    Haben Sie ein BtM-Verfahren hinter sich, ist mit der Anordnung einer MPU fast sicher zu rechnen.

    In den letzten Jahren kommt es vermehrt aus anderen Anlässen zu MPU-Anordnungen, beispielsweise wegen behaupteter Aggressionstaten soll die Zuverlässigkeit von Fahrern mittlerweile ebenso überprüft werden, wie bei einer Häufung von grundsätzlich geringwertigen Verstößen in Bußgeldsachen.

    In all diesen Fällen geht es darum, möglichst früh eine Strategie zu entwickeln, um entweder die Entziehung des Führerscheins zu vermeiden oder möglichst rasch die Wiedererteilung betreiben zu können.

  • Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung

    Die Realisierung von Zahlungsansprüchen ist eine der wichtigsten Aufgaben moderner Wirtschaftsplanung. Vom effektiven Mahnwesen bis zum modernen Forderungsmanagement existieren zahlreiche Konzepte.
    Eines ist ihnen allen gemein: Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ist aufwendig, erfordert Engagement und manchmal detektivisches Gespür – wir übernehmen das für Sie!

    Oft genügt es schon, wenn der Schuldner von einem Rechtsanwalt außergerichtlich angeschrieben wird. Wenn der Schuldner trotzdem nicht bezahlt, bleibt nur der Weg zu den Gerichten. Denn nur mit einem Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren.

    Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes schon mit der außergerichtlichen Beitreibung der Forderung hat zwei Vorteile: das Verfahren bleibt bei einem einzigen Ansprechpartner, der die weiteren Maßnahmen schnell und gezielt planen kann und die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts werden regelmäßig gegen den Schuldner festgesetzt.

    Wenn der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid oder Urteil nicht freiwillig leistet, kann der Gläubiger die Forderung nur im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren.
    Ihr Schuldner wird dann zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) gezwungen. In geeigneten Fällen beantragen wir den Erlass eines Haftbefehls oder die Durchsuchung der Wohnung. Wir pfänden Bankkonten oder Lohn- und Gehaltsansprüche und versuchen auch auf sonstige Vermögenswerte zuzugreifen.

  • Schuldnerberatung, Insolvenzrecht

    Geld hat man zu haben!

    Von diesem Grundsatz geht das Bürgerliche Gesetzbuch – und auch die Gesellschaft aus. Leider sieht die Realität anders aus und eine Vielzahl der Haushalte ist ver- oder bereits überschuldet. Gläubiger geraten oft selbst an ihre finanziellen Grenzen, wenn ein säumiger Schuldner nicht bezahlt und müssen den Weg der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung wählen.

    Selten ist es die fehlende Zahlungswilligkeit des Schuldners, die zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führt, sondern die fehlende Zahlungsfähigkeit. Gerade Gehalts- und Lohnpfändungen oder die Kontopfändung können dauerhaft peinlich für den Schuldner sein und auch die Abgabe der Vermögensauskunft ist unangenehm.

    Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die klassische Schuldnerberatung wird von den Trägern sozialer Einrichtungen durchgeführt und ist in der Regel kostenfrei. Wegen der Kostenfreiheit sind diese Beratungen jedoch oft überlaufen, so dass Schuldner teilweise sehr lange auf ein Beratungsgespräch warten müssen.

    Hier kann die Beauftragung eines Anwaltes einen zeitlichen Vorteil verschaffen, da wir als Dienstleister auch kurzfristige Beratungsgespräche anbieten.

    Wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet, sehen sich Gläubiger vielen Fragen ausgesetzt. Wichtig ist bereits zu Beginn, wie und mit welchen Unterlagen man eine Forderung korrekt anmeldet und wann man eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmelden kann. Da Insolvenzverwalter das Recht haben, vom Schuldner geleistete Zahlungen gegenüber dem Gläubiger anzufechten, sieht sich auch ein Gläubiger einer möglicherweise hohen Rückforderung ausgesetzt.
    Wenn Sie als Gläubiger zum Insolvenzverfahren eines Schuldners Fragen haben, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

  • Ausländer- und Asylrecht

    Menschen, die aus Ihrem Heimatland geflohen sind, haben immer einen langen, schwierigen Fluchtweg hinter sich und oft extreme Erfahrungen machen müssen.

    Umso wichtiger ist es, sich im Asylverfahren gut auszukennen und zu wissen worauf es ankommt.

    Das deutsche Asylrecht beruht mittlerweile zu einem Großteil auf der Umsetzung und Anwendung europarechtlicher Regelungen.

    Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in Europa in nur einem Land ein Asylverfahren betrieben werden kann. Zuständig für die Durchführung dieses Asylverfahrens ist neben einigen Sonderregelungen meistens das europäische Land, in dem der Flüchtling in Europa ankommt.

    Flüchtlinge sollten sich nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden und dort einen Asylantrag stellen:

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Frankenstr. 210

    90461 Nürnberg

    Das Bundesamt hat in jedem Bundesland mindestens eine Außenstelle, an der die Asylverfahren durchgeführt werden. Die für sie nächstgelegene Außenstelle finden Sie in dieser Auflistung:

    Bundesamt Außenstellen Anschriften

    Nach der Asylantragstellung wird den Flüchtlingen eine Unterkunft zugewiesen.

    Die darauf folgende Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sogenannte „Interview“, ist der wichtigste Schritt in Richtung Asyl-/Flüchtlingsstatus oder humanitärer Aufenthalt.

    Bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für Ihre Anhörung. Dies beginnt bereits bei einer guten Vorbereitung. Gehen Sie Ihre Fluchtgeschichte nochmals mit allen Eckdaten durch, damit Sie nichts vergessen. Erzählen Sie insbesondere auch Details von schlimmen Erlebnissen, die Sie zur Flucht bewogen haben. Bitte weisen Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch auf Krankheiten hin, insbesondere auch auf psychische Probleme.

    Von der Anhörung erhalten Sie einige Zeit später ein schriftliches Protokoll. Bitte gehen Sie dieses durch und weisen Sie das Bundesamt schriftlich und sofort darauf hin, wenn dieses Fehler enthält oder unvollständig ist.

    Bitte kontrollieren Sie nach Ihrer Asylanhörung regelmäßig Ihre Post. Für den Fall, dass Sie einen ablehnenden Asylbescheid erhalten, betragen die Klagefristen zu Gericht nur zwei, z. T. nur eine Woche.

    Wir empfehlen in der Regel einen Anwalt zu kontaktieren, wenn Sie bereits durch andere europäische Länder gereist sind, oder zur Klärung Ihrer Chancen in einem Gerichtsverfahren, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.

    Für den Fall, dass Sie einen Flüchtlings- oder Asylstatus erhalten haben, beachten Sie bitte, dass in den ersten drei Monaten nach Anerkennung erleichterte Voraussetzungen für den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern gelten!