E2S2 Rechtsanwälte und Fachanwälte München Rechtsanwältin Ingvild Geyer-Stadie

Kontakt

Ingvild Geyer-Stadie Rechtsanwältin in der Kanzlei E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte, München Telefon 089.32 60 36 01 | Telefax 089.32 60 36 02 | Notfall/Emergency: 0174.990 88 03 Email: stadie [at] E2S2 [dot] de Maistraße 12 . D-80337 München

Lebenslauf RAin Ingvild Geyer-Stadie

  • 1971 geboren in Erlangen
  • 1997 – 2001 Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität in München
  • 2001 – 2003 Erstes und Zweites Staatsexamen, Referendariat beim OLG München
  • 2003 – 2004 selbständige Rechtsanwältin in Frankfurt a. M.
  • seit 2005 selbständige Rechtsanwältin in München, Anwaltskanzlei für Ausländer- und Asylrecht
  • 2011 Gründungsmitglied der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte Ewald . Eidloth . Scherer . Stadie, München
  • 2016 Fachanwalt für Migrationsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Fachausschuss für Migrationsrecht der Rechtsanwaltskammer für München und Oberbayern seit 2018
  • Mitglied im Münchner Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht
  • Rechtsberatung bei „Rechtshilfe für Ausländerinnen und Ausländer in München e. V.“
  • Mitglied bei Amnesty International, Bezirkskoordinationsgruppe für politische Flüchtlinge in München
  • Beiratsmitglied Refugee Law Clinic München
  • Rechtsberatung in der Flüchtlingsunterkunft Ottobrunner Straße, München

Tätigkeitsschwerpunkte

In der Kanzlei E²S² Fachanwälte und Rechtsanwälte München Ewald . Scherer . Geyer-Stadie . Böhm ist Rechtsanwältin Geyer-Stadie Sachbearbeiter für folgende Rechtsgebiete:

  • Aufenthalt
  • Asyl
  • Familiennachzug
  • Abschiebung
  • Ausweisung
  • Einbürgerung

Fremdsprachen

Englisch, Französisch

Fortbildungen

2022

10/2022

RAV, Migrationsrechtliche Tage 2022 – Bayern

 

2021

10/2021

RAV, Migrationsrechtliche Tage 2021 – Bayern

07/2021

beA-Seminar

 

2020

10/2020
Bayerisches Seminar für Politik e. V., „Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik. Aktuelle Entwicklungen im Asylrecht“

03/2020

RAV, „Anwaltliche Vertretung im Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen“

 

2019

10/2019

RAV, „Das Asylbewerberleistungsgesetz“

07/2019

Hartmut Scharmer, „Die Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung“

07/2019

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., „Möglichkeiten zur Identitätsklärung von Geflüchteten“

02/2019
Bernd Eckhardt, „Sozialleistungen und Ausländerrecht – soziale Rechte für Zugewanderte“

02/2019
Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht, „Beweisanträge in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren“

01/2019
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht, „Deutsche und europäische Migrationspolitik – Bewährungsprobe für die Menschenrechte“

 

2018
06/2018
Bayerisches Seminar für Politik e. V., „Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik. Aktuelle Entwicklungen im Asylrecht“
05/2018
Flüchtlingsrat Niedersachen e. V. Workshop Abschiebungshaft
01/2018
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage, „Das Ringen um die künftige Migrationspolitik“
2017
06/2017
Bayerisches Seminar für Politik e. V., „Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik. Aktuelle Entwicklungen im Asylrecht“
05/2017 Deutsche Anwalt Akademie, „Beweisantrag und Amtsermittlung im Verwaltungsprozess“
04/2017
Anwaltstagung, „Migrationsrechtliche Tage in Lauenburg“
01/2017
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage, „Europäische Flüchtlingspolitik in der Sackgasse“
2016
01/2016
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage, „Veränderung“03 – 07/2016
Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht
2015

12/2015

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Migrationsanwälte-Arbeitskreis Hannover

11/2015

„SGB II – Rechenstunde- wer, was, wie viel?“, Beckhäuser + Eckhardt

10/2015

Bezirkssprecherkonferenz in Karlsruhe, Amnesty International, Arbeitskreis für politische Flüchtlinge

06/2015

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 22. Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

03/2015

Migrationsrechtliche Tage in Lauenburg

01/2015

Akademie der Diozöse Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage, „Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft“

 

2014

09/2014

DeutscherAnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht, „Grundlagen des EU-Freizügigkeitsrechts und Besuch des EuGH in Luxemburg

03/2014

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 21. Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

 

2013

12/2013

Deutscher AnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht, „Dublin III und Neues zur Abschiebungshaft“

07/2013

Beckhäuser + Eckhardt, „Der SGB II-Anspruch von EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen“ 10/2013 Deutsches Anwaltsinstitut e. V., „Erfolgreich vor dem EGMR – Voraussetzungen und Chancen des Verfahrens“ 01/2013 Akademie der Diozöse Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage „Freiheit“

 

2012

11/2012

Nymphenburger Gespräche, „Bayern bunt – na und? Was sagen die Parteien zu Migration, Integration und Willkommenskultur?“

10/2012

Kreisverwaltungsreferat München, Informationsveranstaltung „Einbürgerung und Staatsangehörigkeit, Optionskinder“ 10/2012 Münchner und Bayerischer Flüchtlingsrat, „Fachgespräch zur Situation afghanischer Flüchtlinge“

10/2012

Kreisverwaltungsreferat München, Informationsveranstaltung, „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie“

06/12

12. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz, „Gerechte Verteilung von Schutzsuchenden in Europa? Fragen an die Dublin II-Verordnung“

06/2012

Bayerisches Seminar für Politik e. V., „Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik“

03/2012

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 19.Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

 

2011

11/2011

Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht, „Coaching für Migrationsrechtsanwälte“

09/2011

Gesellschaft für Ausländer- und Asylrecht e. V., „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Abschiebungshaftrecht“

06/2011

Bayerisches Seminar für Politik e. V., „Aktuelle Aspekte der deutschen und europäischen Außen- und Asylpolitik“

04/2011

Fachgespräch im Bayerischen Landtag, „Demokratie in Sicht? Nordafrika in Bewegung –Anforderungen an eine EU-Menschenrechts- und Migrationspolitik“

03/2011

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 18.Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

03/2011

Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zu den Konsequenzen der EU-Rückführungsrichtlinie auf die Rückkehrpolitik in Bayern

01/2011

Akademie der Diozöse Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage „Gleichheit“

 

2010

11/2010

Richter am VG Dr. Dienelt „Grundsatzfragen des nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrecht“

06/2010

Refugee-Rights-Conference 2010 in Nürnberg

03/2010

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 17.Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

03/2010

Fachgespräch im Bayerischen Landtag, Bündnis 90/Die Grünen: „Unschuldig im Gefängnis?“ Abschiebungshaft

01/2010

Akademie der Diozöse Rottenburg-Stuttgart, Hohenheimer Tage „Europa – (un)erreichbar?“

 

2009

06/2009

Amnesty International, Bezirkskoordinationsgruppe für politische Flüchtlinge in München, Asylseminar

04/2009

Richter am VG Dr. Dienelt „Leitentscheidungen des Ausländerrechts 2005- 2009“

03/2009 Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern, 16.Studientag Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl

Eigene Vorträge

seit 2007 Moderation der regelmäßigen Einführungsveranstaltung in die Asylarbeit und das Asylverfahrensrecht zur Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Amnesty International, Bezirkskoordinationsgruppe für politische Flüchtlinge in München

 

2022

„Nachholung des Visumsverfahrens“, RAV, Migrationsrechtliche Tage 2022 – Bayern

 

2019

12/2019
„Aufenthalt und Arbeitserlaubnis“, Diakonie, Junge Arbeit

 

06/2019
„familiäre Aufenthaltstitel während oder nach einem erfolglosen Asylverfahren“, Arbeitskreis interkulturelle Mädchenarbeit

 

05/2019
„Möglichkeiten des Spurwechsels nach erfolglosem Asylverfahren anhand des alten und neuen Aufenthaltsgesetzes“, Rechthilfeverein für Ausländer*innen München e. V. & Interkulturelles Forum

 

2018

11/2018
Interkulturelle Brücken  „Dublin-Verfahren, Visaverfahren, Familiennachzug, Bleiberechte außerhalb des Asyls“ 05/2018 „Recht auf Familiennachzug“ interkulturelle Akademie der inneren Mission
2017
12/2017
„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München 11/2017 „Familiennachzug“ Ludwig-Maximilian-Universität München
07/2017
„Nationales und Europäisches Asylrecht und humanitäre Aufenthaltstitel“, Fachanwaltsfortbildung Universität Augsburg
05/2017
„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
2016
12/2016
„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
09/2016
„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem, Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Integrationsgesetz, Humanitäre Aufenthaltstitel“, Rechtsanwaltskammer München
05/2016
„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
04/2016
Rechtliche Fragen: Asyl- und Aufenthaltsrecht, Recht auf Bildung“, Landeshauptstadt München, Referat für  Bildung und Sport
03/2016
„Aufenthaltsrecht – Aufenthaltsbeendigung“, Münchner Anwaltsverein
01/2016
„Asyl- und Ausländerrecht-Informationen für das Ehrenamt“, Münchner Volkshochschule

2015

12/2015 „Asylverfahren und Asylrecht“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München

12/2015

„Asyl- und Ausländerrecht-Informationen für das Ehrenamt“, Münchner Volkshochschule

12/2015

„Asyl auf dem Bauernhof mit Rechtsfragen“, Netzwerktreffen zur Sozialen Landwirtschaft Niederbayern und Oberpfalz

11/2015

Podiumsdiskussion „Flüchtlinge – Objekt der Medien?“, Bayerischer Journalistenverband und Rechtsanwaltskammer München

07/2015

„Asylverfahren und Aufenthaltsrecht, Gesetzesänderungen und Bleiberecht“ GPP- Gesellschaftspolitische Projekte e. V.

07/2015

„Einführung in das Asylrecht“, Sozialteam-Soziotherapeutische Einrichtungen für Niederbayern gemeinnützige GmbH

06/2015

„Einführung in das Asylrecht“, Verein für Jugend- und Familienhilfen e. V.

06/2015

„Nationales Asylverfahren und europäisches Asylsystem“, Hochschule für angewandte Wissenschaften München 05/2015 „Einführung in das Asylrecht“, Evangelisches Bildungswerk Fürstenfeldbruck e. V.

04/2015

„Aktuelles aus dem Asylrecht“ Fachanwaltsfortbildung Verwaltungsrecht, Rechtsanwaltskammer München

04/2015

„Asyl- und Ausländerrecht – Ein Praxisbericht“, Bayerischer Anwaltsverband

 

2014

12/2014

„Einführung in das Asylrecht“, Interkulturelle Akademie

07/2014

Refugee Law Clinic München: „Einführung in die Dublin III-VO“

06/2014

Würmtalinsel, Helferkreis Asyl: „Grundbegriffe des Asylrechts“

06/2014

EineWeltHaus, „Dublin III“

04/2014

Initiative für ehrenamtliche Vormundschaften und Patenschaften: „Einführung in das Asylverfahrensrecht, unbegleitete minderjährige Flüchtling“

 

2013

12/2013

Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München, Veröffentlichung, Aufsatz zum Thema: Der Ausschuss Asyl- und Ausländerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer“

06/2013

Conference, XXIII Lawyers`Meeting concerning Immigration and Asylum Law, Lleida, Spain Vortrag/Beitrag von Deutschland zum Thema: „The activities of lawyers on immigration and asylum in the different states of the EU“

05/2013

Deutschlandradio, Radiointerview zum Thema „Abschiebungshaft und BGH-Rechtsprechung“

03/2013

ELSA-The European Law Students´ Association München, Thementag Menschenrechte: „Die Arbeit von Amnesty International im Asylbereich, Grundlagen des formellen und materiellen Flüchtlingsrechts, nationale und europäische Rechtsvorschriften, Länderbeispiele“

 

2012

07/2012

Deutschlandradio Kultur, Radiointerview zum Thema Flüchtlingssituation in Italien, „Morgens halb sechs in Deutschland“

06/2012

„Rechtliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung zu Asyl“ Vortrag Bayerisches Seminar für Politik e. V.

 

2011

12/2011

„Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“, Seminar Rechtshilfeverein für Ausländerinnen und Ausländer in München e. V.

10/2011

„Die Arbeit von Amnesty International im Ausländer- und Asylrecht“, Vortrag Münchener Anwaltsverein

08/2011

Radio Lora, Radiointerview zum Thema „Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetz auf in Deutschland lebende Ausländer und diesbezügliche Gesetzesänderungen im Ausländer und Asylrecht“

06/2011

B 5 aktuell, Funkstreifzug, Radiointerview zum Thema: „Die Situation von Flüchtlingen in Italien“

04/2011

„rechtliche und praktische Aspekte der Flüchtlingsarbeit und europäisches Flüchtlingsrecht“, AG Migration der Heinrich-Böll-Stiftung, Seminar zum Thema „Rechtlicher Status von MigrantInnen und dessen Umsetzung im Alltagsleben“

02/2011

„Asylverfahren in Recht und Praxis, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Dublin-II- Verfahren“, GPP- Gesellschaftspolitische Projekte e. V.

02/2011

B 2, Radiointerview zum Thema „Homosexualität als Asylgrund“

 

2010

09/2010 „Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz“, Haus Agnes

Ingvild Geyer-Stadie

Rechtsanwältin, Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Fachanwältin für Migrationsrecht

  • Aufenthalt

    Das Ausländerrecht ist zu einem großen Teil im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dieses regelt insbesondere die Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthaltsrechts in Deutschland sowie die Aufenthaltsbeendigung und enthält einige Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften. Im wesentlichen gibt es vier Hauptgruppen (Aufenthaltszweck) von möglichen Aufenthaltstiteln:

    • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung/Studium (§§ 16ff AufenthG)
    • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18ff AufenthG)
    • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22ff AufenthG)
    • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27ff AufenthG)

    Die Aufenthaltstitel unterscheiden sich sowohl in ihren Anspruchsvoraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen, z. B. wann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben werden kann, Möglichkeiten des Familiennachzugs, Sozialleistungsansprüche. Auf einige Aufenthaltstitel hat der Ausländer bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch, d. h. die Behörde hat hier keinen Spielraum mehr, sondern muss den Aufenthaltstitel erteilen. Bei anderen Aufenthaltstiteln hat die Behörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen einen Ermessensspielraum. Die speziellen Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach den Regelungen in den Hauptgruppen und divergieren je nach Aufenthaltszweck zum Teil erheblich. Für alle Aufenthaltstitel sind jedoch von einigen Ausnahmen abgesehen folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§ 5 AufenthG):

    • gesicherter Lebensunterhalt
    • geklärte Identität
    • kein Ausweisungsgrund, z. B. Straftaten
    • Passbesitz
    • Einreise mit gültigem, dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum

    Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist der letzte Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften und gesicherten Aufenthalt in Deutschland. In der Regel kann die Niederlassung nach 5jährigem, rechtmäßigem Aufenthalt erteilt werden. Nach üblicherweise 8jährigem Aufenthalt und Besitz einer Niederlassungserlaubnis kann die Einbürgerung beantragt werden.

  • Asyl

    Menschen, die aus Ihrem Heimatland geflohen sind, haben immer einen langen, schwierigen Fluchtweg hinter sich und oft extreme Erfahrungen machen müssen. Umso wichtiger ist es, sich im Asylverfahren gut auszukennen und zu wissen worauf es ankommt. Das deutsche Asylrecht beruht mittlerweile zu einem Großteil auf der Umsetzung und Anwendung europarechtlicher Regelungen. Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in Europa in nur einem Land ein Asylverfahren betrieben werden kann. Zuständig für die Durchführung dieses Asylverfahrens ist neben einigen Sonderregelungen meistens das europäische Land, in dem der Flüchtling in Europa ankommt. Flüchtlinge sollten sich nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden und dort einen Asylantrag stellen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstr. 210 90461 Nürnberg Das Bundesamt hat in jedem Bundesland mindestens eine Außenstelle, an der die Asylverfahren durchgeführt werden. Die für sie nächstgelegene Außenstelle finden Sie in dieser Auflistung: Bundesamt Außenstellen Anschriften Nach der Asylantragstellung wird den Flüchtlingen eine Unterkunft zugewiesen. Die darauf folgende Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sogenannte „Interview“, ist der wichtigste Schritt in Richtung Asyl-/Flüchtlingsstatus oder humanitärer Aufenthalt. Bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für Ihre Anhörung. Dies beginnt bereits bei einer guten Vorbereitung. Gehen Sie Ihre Fluchtgeschichte nochmals mit allen Eckdaten durch, damit Sie nichts vergessen. Erzählen Sie insbesondere auch Details von schlimmen Erlebnissen, die Sie zur Flucht bewogen haben. Bitte weisen Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch auf Krankheiten hin, insbesondere auch auf psychische Probleme. Von der Anhörung erhalten Sie einige Zeit später ein schriftliches Protokoll. Bitte gehen Sie dieses durch und weisen Sie das Bundesamt schriftlich und sofort darauf hin, wenn dieses Fehler enthält oder unvollständig ist. Bitte kontrollieren Sie nach Ihrer Asylanhörung regelmäßig Ihre Post. Für den Fall, dass Sie einen ablehnenden Asylbescheid erhalten, betragen die Klagefristen zu Gericht nur zwei, z. T. nur eine Woche. Wir empfehlen in der Regel einen Anwalt zu kontaktieren, wenn Sie bereits durch andere europäische Länder gereist sind, oder zur Klärung Ihrer Chancen in einem Gerichtsverfahren, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Für den Fall, dass Sie einen Flüchtlings- oder Asylstatus erhalten haben, beachten Sie bitte, dass in den ersten drei Monaten nach Anerkennung erleichterte Voraussetzungen für den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern gelten!

  • Familiennachzug

    Mit „Familie“ im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist in erster Linie lediglich die sog. „Kernfamilie“, sprich Eltern und minderjährige Kinder sowie Eheleute gemeint. Für weitere Familienangehörige sieht das Aufenthaltsgesetz einen Familiennachzug nur in absoluten Ausnahmefällen vor, wenn der Familiennachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Der Ausländer ist für das Vorliegen der besonderen, individuellen Härte voll nachweispflichtig. In der Regel sind für den Familiennachzug von Eheleuten und Kindern vor allem folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

    • erfolgt der Nachzug zu einem Ausländer, so muss dieser im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein
    • Nachweis ausreichender Wohnraum
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Sprachnachweis, Niveau A 1, des nachzugsbegehrenden Ehepartners
    • Sprachnachweis C 1 bei Kindern, die das 16.Lebensjahr erreicht haben

    Bei Kindern unter 16 Jahren oder beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten ist kein Sprachnachweis erforderlich. Stellt der Nachzugsbegehrende den Visumsantrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach Asylanerkennung des in Deutschland lebenden Familienteils, so ist auch der Nachweis von ausreichend Wohnraum und Lebensunterhalt nicht erforderlich. Bei dem Familiennachzug zu Deutschen gelten einige weitere Privilegierungen betreffend die o. g. Voraussetzungen.

  • Abschiebung

    Ein Ausländer kann dann abgeschoben werden, wenn er vollziehbar ausreisepflichtig ist. Dies ist der Fall, wenn er kein Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik besitzt, beispielsweise weil das vorangegangenes Asylverfahren negativ beendet ist oder die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach dem Ausländerrecht nicht (mehr) vorliegen. In der Regel wird die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Frist für die freiwillige Ausreise setzten. Kommt der Betroffene der freiwilligen Ausreise nicht nach, droht die Abschiebung, sobald diese rechtlich und tatsächlich möglich ist. Beispiele für eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung sind fehlende Identitäts-/Heimreisepapiere, Reiseunfähigkeit aufgrund von Erkrankung oder fehlende Flugverbindungen.

  • Ausweisung

    Insbesondere bei Straftaten gibt das Aufenthaltgesetz (§§ 53ff) den Ausländerbehörden die Möglichkeit, eine Ausweisungsverfügung gegen den Ausländer zu erlassen. Dies bedeutet, dass in der Regel vor Ausreise kein Aufenthaltstitel mehr erteilt werden kann und eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis erlischt. Der Betroffene wird ausreisepflichtig und muss das Bundesgebiet verlassen. Mit der Ausweisungsverfügung verhängt die Ausländerbehörde ebenfalls eine Einreisesperre für eine erneute Einreise in das Bundesgebiet für eine bestimmte Dauer. Bei Erlass einer Ausweisung muss die Ausländerbehörde jedoch in den meisten Fällen auch die privaten Interessen des Ausländers an seinem Verbleib in Deutschland berücksichtigen bzw. diese Verbleibeinteressen des Ausländers mit dem öffentlichen Interesse an einer Aufenthaltsbeendigung abwägen. Ein langer legaler Aufenthalt in Deutschland, eine gute Integration oder familiäre Bindungen im Bundesgebiet geben dem Betroffenen hier starke Rechtspositionen gegen die Ausweisung.

  • Einbürgerung

    Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigt Betroffene zumeist in zweierlei Hinsicht: 1) Unter welchen Voraussetzungen erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt und was bedeutet dies dann für das Aufenthaltsrecht ausländischer Eltern? a) ius sanguinis-Prinzip – Abstammungsprinzip Ein Kind, dessen Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erwirbt bei Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigekeit b) ius soli- Prinzip – Geburtsortsprinzip Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es – in Deutschland geboren ist und – ein Elternteil seit acht Jahren ein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt Ausländische Eltern, die die Sorge für ihr deutsches Kind ausüben, erhalten in aller Regel ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – soweit sie noch nicht im Besitz eines solchen sind. 2) Wann und unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Ausländer einbürgern lassen? Der Entschluss für eine deutsche Staatsbürgerschaft und für das – manchmal mühevolle – Einbürgerungsverfahren ist für den Ausländer eine gewichtige, weit reichend Entscheidung und ein bedeutendes Ereignis, zumal dieser Schritt oft die gleichzeitige Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit bedeutet. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel im wesentlichen, wenn sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • nach 8jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    • unbefristetes Aufenthaltsrecht
    • gesicherter Lebensunterhalt
    • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • Straffreiheit, außer Verurteilungen unterhalb der Bagatellgrenzen
    • Sprachkenntnisse, Sprachniveau B 1
    • Einbürgerungstest